
Foto: dts nachrichtenagentur
Berlin – Im Zuge der Pleite des britischen Tourismuskonzerns Thomas Cook Group könnte die Bundesregierung bei der Entschädigung von betroffenen Pauschalreisenden möglicherweise zur Kasse gebeten werden.
Dies geht aus dem Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben) berichten. Demnach gebe es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, ob die Begrenzung der Insolvenzschutzversicherung für Pauschalreisenden auf 110 Millionen rechtens war.
Zudem sei ungeklärt, ob daraus ein individueller Staatshaftungsanspruch für die betroffenen Verbraucher folgt, heißt es in dem Bericht weiter. Die Festsetzung der Versicherungsobergrenze sei problematisch, „zumal diese Summe seit 1993 nie angepasst wurde, trotz Inflation und einer immensen Zunahme des Marktvolumens“, sagte Markus Tressel, tourismuspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion.
Es könne „gut sein“, dass die „fehler hafte Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie eine Staatshaftung begründet. Dann muss am Ende der Steuerzahler die Thomas-Cook-Kunden entschädigen“, so der Grünen-Politiker weiter. Sehenden Auges und trotz zahlreicher Warnungen sei die Bundesregierung damit in ein riesiges Problem gestolpert, sagte Tressel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Normalerweise werden den Kunden bei Pleiten von Reiseveranstaltern gebuchte Pauschalreisen voll erstattet. Aufgrund der Größe des Thomas-Cook-Konzerns sei aber absehbar, dass die gesetzliche Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro bei Weitem nicht ausreichen werde, teilte die zuständige Zurich-Versicherung mit.
Allein das Rückholen der gestrandeten Passagiere und deren Hotelkosten hätten 80 Millionen Euro gekostet. Somit werden viele Verbraucher nur einen Bruchteil des bereits gezahlten Reisepreises zurückerhalten. (dts Nachrichtenagentur)
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