Deutschland darf EU-Bürgern Hartz IV verweigern, wenn sie nur eingereist sind, um Sozialhilfe zu beziehen. Das hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Dienstag geurteilt.
Somit haben arbeitslose EU-Ausländer keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen.
Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, hieß es seitens der Richter zur Begründung. EU-Ausländer, die wegen des Sozialsystems nach Deutschland kommen und sich keine Arbeit suchen, haben demnach auch keinen Anspruch auf Hartz IV. (red/dts Nachrichtenagentur)
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