Berlin – Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat angekündigt, Anfang November einen Gesetzentwurf zur so genannten Tarifeinheit vorzulegen.
Um verfassungsrechtliche Fragen zu überprüfen, gehe der Entwurf nun in die kleine Ressortabstimmung mit dem Bundesjustiz- und dem Bundesinnenministerium: „Ich bin aber ganz optimistisch, dass das, was wir vorlegen, auch den Test Verfassungsgericht bestehen kann“, so Nahles.
„Im Konfliktfall – wie zum Beispiel aktuell bei der Deutschen Bahn – machen wir als Staat einen Lösungsvorschlag und werden dabei das Mehrheitsprinzip stärken. Das wird der Gegenstand des Gesetzes sein.“
Der Staat habe hier lediglich die Aufgabe, „im Sinne einer Befriedung und eines fairen Engagements einzugreifen, aber ohne, dass wir das Streikrecht der kleinen Gewerkschaften wirklich untersagen.“ (dts Nachrichtenagentur)
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