Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Mindestlohn

2. April 2014 | Kategorie: Nachrichten, Politik

 

Arbeitsministerin Andrea Nahles.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Das Bundeskabinett hat  dem Gesetzentwurf zum Mindestlohn zugestimmt.

Der nachjustierte Entwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sieht vor, dass Langzeitarbeitslose bei Annahme eines Jobs in den ersten sechs Monaten grundsätzlich von der Lohnuntergrenze in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde ausgeklammert werden.

Auch Jugendliche unter 18 Jahren und Ehrenamtliche sind von der Lohnuntergrenze ausgenommen.

Nach dem Kabinettsentschluss kann sich nun der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Geplant ist, dass der Mindestlohn zu Beginn des Jahres 2015 startet, wobei für eine Übergangszeit von zwei Jahren auch tariflich vereinbarte Stundenlöhne unterhalb von 8,50 Euro pro Stunde möglich sind.

Laut Nahles werde der Mindestlohn „für mehr Gerechtigkeit“ in Deutschland sorgen „und dazu beitragen, dass rund vier Millionen Menschen für ihre anständige Arbeit endlich auch ihren verdienten Lohn bekommen“.

Scharfe Kritik kam unterdessen vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der die Mindestlohnregelung als „üble Diskriminierung“ und Einstieg in einen „Zwei-Klassen-Arbeitsmarkt“ kritisierte. „Der Ausschluss ehemaliger Langzeitarbeitsloser vom Mindestlohn ist ein empörender Fall von Diskriminierung und führt die Idee des Mindestlohns als einheitliche Lohnuntergrenze für jede Form der Erwerbstätigkeit in Deutschland ad absurdum“, monierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Im Unterschied zu Praktikanten oder Auszubildenden gehe es hier um ganz reguläre Beschäftigungsverhältnisse. „Der Grundsatz gleiches Geld für gleiche Arbeit wird hier mit Füßen getreten“, so Schneider.

Die FDP griff unterdessen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an. „Kanzlerin Merkel verrät mit diesem Gesetzentwurf das Erbe Ludwig Erhards“, sagte das FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer. „Durch den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn besteht die akute Gefahr, dass genau jene zu Verlierern werden, denen er eigentlich helfen soll. Die guten Zahlen auf dem Arbeitsmarkt geraten durch den Arbeitsplatzkiller Mindestlohn in Gefahr.“

Die Ausnahmen vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose und Jugendliche seien „lediglich Kosmetik und verdecken die eigentlichen Probleme“, die der Mindestlohn mit sich bringe, so Theurer weiter.  (dts Nachrichtenagentur)

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