Berlin – Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungen am Mindestlohn-Gesetzentwurf verständigt.
Demnach wurde die ursprünglich angedachte Regelung, Presseverlage bei den Sozialbeiträgen für Zeitungszusteller zu entlasten, wieder gekippt. Stattdessen sollen die Verlage jetzt 2015 um 25 Prozent und 2016 um 15 Prozent vom Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde abweichen dürfen.
Bei Saisonarbeitern sollen die Kosten für Kost und Logis mit dem Mindestlohn verrechnet werden dürfen.
Freiwillige Orientierungspraktika sollen nun nicht nur für sechs Wochen, sondern für drei Monate vom Mindestlohn freigestellt werden.
Keine Berücksichtigung fand der Vorschlag der Arbeitgeber und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), den Mindestlohn künftig nur alle zwei Jahre anzupassen und sich dabei am Tariflohnindex des Statistischen Bundesbeamte zu orientieren. Hier soll weiter die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung gelten. (dts Nachrichtenagentur)

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