Freitag, 26. April 2024

Koalition einigt sich auf Regeln für Leiharbeiter und Werkverträge

11. Mai 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik, Wirtschaft
Foto: dts Nachrichtenagentur

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Berlin  – Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich auf neue Regeln für Leiharbeit und Werkverträge geeinigt.

Danach haben Leiharbeiter grundsätzlich nach neun Monaten Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbelegschaften. Künftig dürfen sie zudem nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden.

Eine Dauerentleihung von Zeitarbeitnehmern von mehr als 18 Monaten soll ebenfalls nicht mehr möglich sein. Arbeitgeber und Gewerkschaften können aber in Tarifverträgen Abweichungen vereinbaren.

Sie freue sich über den Durchbruch, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Der Gesetzentwurf solle nun zügig im Kabinett auf den Weg gebracht werden.

Muscheid: Überfällige Regulierung, die leider noch Wünsche offen lässt

Die erzielte Einigung der Koalition in Berlin zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen, sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, so Dietmar Muscheid, Vorsitzender DGB Rheinland-Pfalz / Saarland.

Aber: „Wenn man einen ersten Schritt geht, muss man dann auch den zweiten folgen lassen. Die, nach zähem Ringen mit der Union, jetzt erzielte Regelung lässt aber leider immer noch zu wünschen übrig. So fehlt es etwa weiter an einem Kriterienkatalog, der das Arbeitnehmerverhältnis klipp und klar von der Solo-Selbstständigkeit abgrenzt.“

In einigen Branchen habe sich, durch den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen in den vergangenen Jahren, geradezu eine Zwei-Klassen-Belegschaft herausgebildet. Die Entwicklung zum Lohndumping sei durch das neue Gesetz eingebremst, aber noch nicht aufgehalten.

Muscheid weiter: „Es kann nicht sein, dass Beschäftigte für die absolut gleiche Tätigkeit unterschiedlich bezahlt werden. Das spaltet Belegschaften und wertet gute Arbeit finanziell ab. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – dieser Grundsatz muss gelten.“

Als begrüßenswert nannte Muscheid die Regelung, dass Leiharbeiter nun nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden können. Dieser Praxis mancher Arbeitgeber sei nun endlich ein Riegel vorgeschoben.

 (red/dts Nachrichtenagentur)

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