
V.li.: Ansgar Mohr (stv. Vorsitzender des SKFM Germersheim e.V.), Margareta Klein (Geschäftsführerin SKFM Germersheim), Thomas Gebhart (südpfälzischer CDU-Bundestagsabgeordneter).
Foto über Büro Thomas Gebhart
Südpfalz – Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart und der Landtagsabgeordnete für den Kreis Germersheim, Martin Brandl, (beide CDU), sehen die Bundes- und Landesregierung in der Verantwortung, die Betreuungsvereine besser finanziell auszustatten.
„Seit Wochen berichten uns die Betreuungsvereine aus der Südpfalz, wie dramatisch ihre finanzielle Lage geworden ist“, so die beiden Abgeordneten. Die Finanzierung der Vereine, die einen gesetzlichen Auftrag erfüllen, beruht auf Pauschalen. Diese sind seit 2019 unverändert.
„Hohe Inflation und Energiekosten sowie gestiegenen gesetzliche Anforderungen brauchen die finanziellen Rücklagen der Vereine auf“, weiß Thomas Gebhart, der sich zu Beginn der Woche beim Sozialdienst Katholischer Männer und Frauen (SKFM) in Germersheim über die angespannte Lage vor Ort informiert hat. „Wenn die Vereine nicht weitermachen könnten, müsste der Kreis die gesetzlichen Aufgaben übernehmen“, fügt Brandl hinzu.
Beide fordern dringend eine höhere Vergütung. Hier seien Bund und Länder in der Verantwortung. „Der Bund sollte hier dringend für bessere Rahmenbedingungen sorgen. Meine Fraktion hat dazu im Bundestag einen Antrag eingebracht, um die Betreuungsvereine zeitnah wieder auf finanziell sichere Füße zu stellen“, so Gebhart.
„Auch das Land ist in der Verantwortung für eine zügige Umsetzung. Die Betreuungsvereine brauchen unverzüglich eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung, die ihnen durch den Gesetzgeber zugesagte ist und für die das Land verantwortlich ist. Die Betreuungsarbeit in Rheinland-Pfalz darf nicht weiter durch Untätigkeit der Landesregierung aufs Spiel gesetzt werden. Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind, müssen diese auch erhalten. Daher haben wir die Landesregierung zum Handeln aufgefordert – leider ist unser Antrag aber von den Ampel-Fraktionen abgelehnt worden“, so Brandl.
Hintergrund:
Menschen, die beispielsweise wegen Krankheit oder Behinderung, ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, sind auf Betreuung angewiesen. Damit diese umfassend und qualitativ hochwertig geschehen kann, beraten Betreuungsvereine.
Nach § 17 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) haben anerkannte Betreuungsvereine Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben. Die Umsetzung und die finanzielle Ausstattung obliegt den Ländern.

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