
Symbolbild: Pfalz-Express
Kreis Germersheim – Bei einer Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Landwirtschaft der Kreisverwaltung informierte Umweltdezernent Michael Braun die Sitzungsteilnehmenden über „bedeutsame Vollzugsmaßnahmen der unteren Naturschutzbehörde“.
Braun verwies bei der Sitzung auf die Erfolge, die gemeinsam mit Einwohnern aus Büchelberg erzielt werden konnten, als es um die Themen Brennholzlagerung und illegale Hüttenbauten im Außenbereich ging. „Insbesondere bei der Holzlagerung konnten in der Vergangenheit durchaus sichtbare Erfolge erzielt werden, die seitens der Bevölkerung positiv aufgenommen wurden. Dennoch ist das Thema auch an anderen Orten innerhalb des Landkreises Germersheim nach wie vor präsent und wird nun nach naturschutzfachlichen Prioritäten angegangen“, so Braun.
Die Kreisverwaltung will indes die betreffenden Gemeinden bitten, die Möglichkeit zur Einrichtung eines kommunalen Holzlagerplatzes zu prüfen. Diese Form der Holzlagerung stelle in der Regel die beste Möglichkeit dar, die Bedürfnisse der Bürger mit den Belangen des Naturschutzes zu vereinen, so die Kreisverwaltung.
In der Bienwald-Gemeinde Büchelberg kam es in der Vergangenheit zu ähnlichen Vorkommnissen beim Thema „Brennholzlagerung“. Vor allen Dingen zwei Aspekte hätten sich dort als gute Lösung bewährt: Zum einen gehe es darum, die Bedürfnisse der Einwohner zu hören, zu verstehen und im gemeinsamen Diskurs nach Wegen zu suchen, die von allen Beteiligten mitgetragen werden können. Auf der anderen Seite lohnten Einzelfallbetrachtungen unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten – wenngleich diese Vorgehensweise zunächst für die Behörde einen nicht unerheblichen zeitlichen Mehraufwand darstellt.
Uwe Meißner, Stellvertretender Leiter des Fachbereichs ’Umwelt und Landwirtschaft’ bei der Kreisverwaltung Germersheim, erklärt bei der Ausschusssitzung: „Manchmal ergibt eine fachgutachtliche Bewertung, dass eine Holzlagerung nur 15 Meter weiter aus Gründen des Natur- und Artenschutzes tragbar ist, während es am selbst gewählten Standort berechtigte Einwände gibt.“
Ermöglicht wurde diese Vorgehensweise aufgrund differenzierter naturschutzfachlicher Bewertungen die der Kreisverwaltung für alle in Frage kommenden Flächen vorlagen. Dank des Naturschutzgroßprojekts Bienwald existieren Kartierungen, die als Grundlage für diese Bewertung herangezogen werden konnten. „In der Vergangenheit wurden“, so Meißner weiter, „60 Holzlager im Umfeld von Büchelberg mit Auflagen genehmigt, 20 weitere Holzlagerplätze freiwillig beseitigt.“ Eine „Beseitigungsanordnung“ musste bislang nicht ausgesprochen werden.
Falls die Einrichtung eines kommunalen Holzlagerplatzes in einer Gemeinde nicht möglich sein sollte, kann die Kreisverwaltung eine Genehmigung nur unter Einhaltung bestimmter Vorgaben in Aussicht stellen. Die Behörde verweist diesbezüglich auf entsprechende Dokumente und Merkblätter, die auf der kreiseigenen Homepage vorgehalten werden.
Ein „Merkblatt für die Beantragung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung zur Brennholzlagerung im Außenbereich“ (https://bit.ly/332ZYOD) gibt beispielsweise darüber Auskunft, welche Unterlagen notwendig sind, um die Lagerung von Brennholz in der freien Natur beantragen zu können. Darüber hinaus verrät das Merkblatt, was tatsächlich genehmigungspflichtig oder was verboten ist. So darf zum Beispiel Brennholz nicht in Naturschutzgebieten oder auf Biotopflächen gelagert werden. Auch eine Abdeckung mit bunten Planen, Wellblech, Teerpappe oder Ähnlichem ist nicht zulässig.
Da der Kreis Germersheim die landesweit größte Fläche an Schutzgebieten aufweist, setzt Landrat Dr. Fritz Brechtel weiterhin auf die Dialogbereitschaft der Bürger: „Gerade jetzt, da die Temperaturen sinken und der Sommer zur Neige geht, werden vielerorts wieder die Brennholzvorräte aufgefüllt. Dabei gilt es, neben den Wünschen aus der Bevölkerung auch die rechtlichen Parameter zu kennen. Nur im gemeinsamen Dialog und im Rahmen der vorgegebenen Gesetze können wir Lösungen finden, mit denen alle Beteiligten leben können“, so Brechtel.

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