Donnerstag, 25. April 2024

Kreis Germersheim: „Demonstrationen müssen nicht genehmigt werden“

29. April 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional, Regional

Demonstration am 7. April auf dem Marktplatz.

Kreis Germersheim – „Um einer irrigen Annahme wiederholt entgegenzutreten, weist die Kreisverwaltung Germersheim erneut darauf hin, dass die Kreisverwaltung nicht Genehmigungsbehörde für Versammlungen ist.“

Das teilte die Kreisveraltung am Samstagabend in einer Pressemitteilung mit. Immer wieder hatte es Diskussionen gegeben und auch in verschiedenen Facebook-Gruppen wurde das Thema immer wieder stark emotional behandelt.

Einerseits ging es darum, die „rechten Demonstrationen“ in Kandel zu verbieten, beispielsweise beim Gespräch von Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Kandel mit Bürger-, Einzelhandels- und Kirchenvertretern.

Andererseits fühlen sich „linke Gruppen“ benachteiligt, die am 7. April nach den offiziellen Kundgebungen am Bahnhof noch Spontankundgebungen kurzfristig durchführen wollten, aber laut eigener Aussage nicht mehr anmelden durften.

Im Schreiben der Kreisverwaltung heißt es weiter: „Versammlungen müssen nicht genehmigt werden. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, für dessen Ausübung keine Erlaubnis erteilt werden muss. Das Versammlungsgesetz sieht keine Genehmigung für Versammlungen unter freiem Himmel vor. Wer eine Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten möchte, muss dies lediglich bei der zuständigen Behörde anmelden. Zuständig ist in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung; in anderen Bundesländern ist diese Aufgabe vollständig der Polizei übertragen.“

Anmeldefrist soll für mehr Sicherheit sorgen

Durch die Anmeldung einer Versammlung – die innerhalb der gesetzlichen 48-Stunden-Frist erfolgen muss– werde die Behörde in die Lage versetzt, Auflagen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu prüfen und vor einer Versammlung zu erlassen, so die Kreisverwaltung.

Die Versammlungsbehörde könne das Versammlungsrecht einschränken, müsse dabei aber immer das mildeste Mittel wählen. Ein Verbot oder Auflagen seien nur möglich, wenn zum Zeitpunkt einer entsprechenden Verfügung klar zu erkennen sei, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch diese Versammlung unmittelbar gefährdet ist. „Es müssen konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Bloße Vermutungen und Befürchtungen reichen nicht aus.“

Behörde und Anmeldende sollen nach Versammlungsrecht und einschlägiger Rechtsprechung miteinander kooperieren. Das Procedere: In Kooperationsgesprächen weist die Versammlungsbehörde auf unterschiedliche Interessenlagen hin und sucht mit den Beteiligten nach Lösungen, um einen möglichst störungsfreien Verlauf zu gewährleisten.

„Es soll dabei ein Kompromiss gefunden werden, der allen Interessen und Beteiligten gerecht wird. Es ist dabei das Recht auf Durchführung einer Versammlung sowie das Recht auf Durchführung einer Gegen-Versammlung mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Ausgleich zu bringen“, schreibt die Kreisverwaltung.

Die nötige Gefahrenprognose obliege der Kreisverwaltung als Versammlungsbehörde: „Dabei bedient sich die Kreisverwaltung des Sachverstands der Polizei. Die Leitung des Polizeieinsatzes am Tag der Versammlung obliegt der Polizei.“

Die Grundrechte der Menschen in Kandel seien „natürlich betroffen.“ In Kandel finden mittlerweile regelmäßig und hauptsächlich in der Kernstadt mehrere Demonstrationen statt.

Kollidieren verschiedene Grundrechte oder stehen sich unterschiedliche Interessenslagen gegenüber, muss die Versammlungsbehörde also abwägen und einen entsprechenden Kompromiss herbeiführen.

Beeinträchtigungen müssen ertragen werden

Beeinträchtigte Rechte Dritter können dann in die Abwägung mit einfließen, wenn dazu konkrete Tatsachen bekannt und nachgewiesen sind. „Bloße Störungen oder befürchtete Übergriffe genügen für behördliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit nicht“, betont die Kreisverwaltung.

Das BVerfG hat dazu entschieden, dass solche Beeinträchtigungen, die typischerweise mit der „Massenhaftigkeit der Ausübung der Versammlungsfreiheit“ einhergehen, von der Allgemeinheit ertragen werden müssen.

Über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinaus gibt es eine umfangreiche Einzelfallbesprechung, die sich mit den Aspekten „Auflagen“ und „Verbot“ befassen.

„Wir sehen die Problemlage der Menschen in Kandel und wollen ihnen helfen, damit auch ihre Grundrechte gewahrt werden“, so Landrat Fritz Brechtel. „Die Stadt Kandel mit ihren engen Gassen kann die Demonstrationen kaum mehr ertragen. Die Menschen in Kandel sind stark beeinträchtigt und haben aus Angst vor den Demonstranten schon Veranstaltungen abgesagt. Handel und Gewerbe ist betroffen. Soweit dies rechtlich möglich ist, sollten Versammlungen in der Innenstadt verhindert werden – was allerdings äußerst schwierig sein dürfte“, erklärt Brechtel.

Der Erste Kreisbeigeordnete und Jurist Christoph Buttweiler sagt dazu: „Ob es im Einzelfall gelingen kann, zum Beispiel den Markplatz von Versammlungen freizuhalten, dürfte rechtlich umstritten sein. Hierzu brauchen wir unter anderem mehr konkrete Fakten. Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung sammeln derzeit sämtliche Fakten, die bei der Prüfung von künftigen Auflagen mit einbezogen werden.“

Mit den betroffenen Bürgern und Gewerbetreibenden habe man bereits Gespräche aufgenommen, so Buttweiler. (red)

Gegendemo in der Bahnhofstraße mit Polizeieinsatz.

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13 Kommentare auf "Kreis Germersheim: „Demonstrationen müssen nicht genehmigt werden“"

  1. Philipp sagt:

    Es kann aber wohl nicht sein, dass wegen Einschränkungen der Kandeler Bürger, die durch die Gegen-„Demonstrationen“ entstehen (Polizeiaufgebot, Absperrungen, Straftaten….) die eigentliche Kundgebung beeinträchtigt wird!
    Wenn die Pseudo-Kandeler, die von „Wir sind Kandel“ landesweit antransportiert werden oder die extra engagierten Krawallfachkräfte und Böllerwerfer von denen, die behaupten, sie wären Kandel, dorthin gehen würden, wo der Pfeffer wächst, wären die hochgejubelten „Grundrechtseinschränkungen“ für die Kandeler Bürger kein Thema mehr.
    Es scheint aber so zu sein, dass die Probleme von „Wir sind Kandel“ bewusst erzeugt und verstärkt werden, um dieses dann den legitimen Demonstranten in die Schuhe zu schieben.
    Das Know-How von NSDAP und SED wird gerne noch genutzt!

  2. Aufgewachte sagt:

    Passt zu 100%!

  3. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Gegenwärtig findet einmal pro Monat eine Demo über einen Zeritraum von 2 Stunden am Samstagnachmittag statt. Herr Brechtel soll bitte erklären, welche Grundrechte einzelner Kandeler Bürger hierdurch eingeschränkt sein könnten und vor was diese Angst haben müssen.

    Zu erheblicher öffentlicher Gewalt kam es in Kandel erstmals am 27.12. 2017 durch die Ermordung einer Schülerin durch einen von Brechtel’s Behörde als 15-jährig deklarierten, abgelehten Asylbewerber, der wahrscheinlich 20 Jahre alt ist.
    Weitere Gewalt gab es durch die Demonstration von Malu Dreyer, bei der die Antifa:Hilfstruppen die Polizei angegriffen hat. Herr Brechtel stand dabei auf der Bühne…

    Vor diesem Hintergrund kann sich Herr Brechtel seine öffentliche Stimmungsmache schlicht sparen.

  4. Hans-Jürgen Höpfner sagt:

    Ich hatte soeben eine Video-Konferenz mit Aemal Dawoodzai, der in Kabul lebt und der Bruder des Mörders von Mia Valentin ist.
    Dieser Mörder wurde von unseren Behörden als 15 Jahre alt eingestuft.
    Somit erhielt er Zugang zur Schule seines späteren Opfers.
    Laut Gerichtsgutachter ist er nicht 15, sondern ca 20,5 Jahre alt.

    Aemal bestätigte uns nun schriftlich und telefonisch, er ist 23!
    Wir sehen uns am 05.05., 14 Uhr, Marktplatz Kandel!

    Marco Kurz auf fb

    • Roma sagt:

      Ich nehme an, dass Sie Ihre „Erkenntnisse“ der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits mitgeteilt haben ???

      • Wolfgang Slowik sagt:

        Die StA wird
        ja wohl selbst auf die Idee gekommen sein u.braucht bestimmt nicht die Hilfe eines deutschen Staatsbürgers.

        • Roma sagt:

          Da haben Sie recht: Die „Hilfe“ eines Marco Kurz braucht hier niemand!

        • Chris sagt:

          Die StA erkennt sowohl offensichtliche Lügen auf Facebook als auch Ironie in Kommentaren hier. An dieser Aufgabe scheitern viele andere.

          Übrigens habe ich gerade mit dem Weihnachtsmann videokonferiert. Da sein Schlitten keine Winterkufen hat liefert er in Deutschland die Geschenke schon im August aus. Das ist Fakt.
          Natürlich bestätigt er das auch schriftlich. Er wirft den Brief im Dezember in ihren Kamin. Also bitte kein Feuer machen, sonst kommt er nicht an.

    • Satansbraten sagt:

      Lügen haben halt „Kurze“ Beine…

  5. Chris sagt:

    @Roma: Nein, natürlich nur für „Biodeutsche“. Wo kämen wir denn hin wenn jeder dahergelaufene Ausländer sein Geschenk geliefert bekommt nur weil er einen deutschen Pass hat. Die sollen mal schön zum nächsten Hermes Paketshop gehen und ihr Geschenk selbst abholen. Die bekommen schon genug geschenkt von der „Merkelnutte“ und den linksgrünversifften Gutmenschen.
    Zwerrfel hingegen muss 28 Stunden am Tag als Internethetzer schuften und bekommt dafür nichtmal Mindestlohn. Der Arme hat seine Geschenkelieferung mehr als verdient.

  6. Hans-Jürgen Höpfner sagt:

    „Rechte dürfen Kandel nicht spalten“

    sagte Stadtbürgermeister Günther Tielebörger bei der bunten MiaFeier im Wald.

    Die falsche Migrationspolitik von Merkel, SPD, Grüne etc. spaltet die Gesellschaft, doch nicht wir!

  7. Pala Tina sagt:

    Frauen werden täglich von Flüchtlingen belästigt, vergewaltigt, geschlagen.
    Ärztinnen trauen sich nicht mehr alleine ihren Notdienst zu absolvieren.
    Kinder werden von Asylantenkinder unterdrückt, geschlagen und übelst geschunden.
    Polizisten müssen um ihr Leben fürchten.
    Unsere Rentner wissen teilweise nicht, wie sie von Monat zu Monat überleben sollen, während abgelehnte Asylanten die Kassen unberechtigt leeren.
    Und ihr bunten Fähnchenträger regt euch auf, weil sich eure Mitbürger endlich dagegen wehren.
    Schämt ihr euch denn gar nicht?