Donnerstag, 25. April 2024

Appell zum respektvollen Umgang: Landrat Brechtel: „Kreisverwaltung vertritt geltendes Recht und verhält sich neutral“

5. November 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Politik regional, Regional

Landauer Straße in Kandel am 3. November 2018.
Foto: Pfalz-Express

Kreis Germersheim – Die Kreisverwaltung hat sich in einer Pressemitteilung zu den Vorkommnissen während der Demonstrationen in Kandel am 3. November geäußert.

Im Vorfeld hatte es viel Missmut darüber gegeben, dass kleinere Mahnwachen weitab vom eigentlichen Geschehen platziert wurden. Eine spontane „Solidarisierungskundgebung“ von Parteifreunden und Bündnis-Vertretern am Haus von Verbandsbürgermeister Volker Poß (SPD) endete mit der Auflösung, als zwei Kripo-Beamte Kenntnis von einem „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ erhielten.

Die Empörung ist groß, sieht man dadurch doch vielerorts in der Maßnahme eine Schikane von behördlicher Seite. Man habe sich auf einem privaten Grundstück befunden, so die Argumente der konsternierten Teilnehmer.

Der Pfalz-Express hat zu dem Geschehen am Montag eine offizielle Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt, die Antworten stehen derzeit noch aus.

„Demonstrationen müssen angezeigt werden“

Unterdessen hat die Kreisverwaltung mitgeteilt, dass „die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht ist, für dessen Ausübung keine Genehmigung erteilt werden muss. Wer eine Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten möchte, muss dies grundsätzlich bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies gilt für jedermann und somit natürlich auch für Mandatsträger. In Rheinland-Pfalz muss diese Anmeldung bei der Kreisverwaltung erfolgen.“

Landrat Dr. Fritz Brechtel appelliert an alle, sich an das für jeden gleichermaßen geltende Recht und Gesetz zu halten. „Wird eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder ein Aufzug ohne Anmeldung durchgeführt, ist dies nach § 26 Nr. 2 Versammlungsgesetz strafbewährt. Die strafrechtliche Prüfung und Verfolgung obliegt den Strafverfolgungsbehörden“, so Brechtel.

„Sobald Versammlungen im öffentlichen Raum (Gehweg, Straße, Verkehrsinseln usw.) stattfinden, gelten die vorgenannten Grundsätze. Sollten öffentliche Versammlungen ganz oder teilweise auf einer geplanten Aufzugsstrecke einer zuvor angemeldeten und bestätigten Versammlung stattfinden, darf diese Demonstration nicht zielgerichtet in der Wahrnehmung und Ausübung ihrer Versammlungsfreiheit gestört werden.“

Zum Versammlungsrecht

Weiter heißt es in der Meldung der Kreisverwaltung (im Wortlaut): „Durch die Anmeldung einer Versammlung – die spätestens 48-Stunden vor der Bekanntgabe zu erfolgen hat – wird die Behörde insbesondere in die Lage versetzt, Auflagen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu prüfen und vor einer Versammlung zu erlassen.

Die Behörde kann das Versammlungsrecht einschränken, muss dabei immer das mildeste Mittel wählen. Verbot oder Auflage sind nur möglich, wenn zum Zeitpunkt der entsprechenden Verfügung klar zu erkennen ist, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch diese Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Es müssen konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Behörde und Anmeldende sollen nach Versammlungsrecht und einschlägiger Rechtsprechung miteinander kooperieren. In der Regel weist die Versammlungsbehörde in Kooperationsgesprächen auf unterschiedliche Interessenslagen hin und sucht mit den Beteiligten nach Lösungen, um einen möglichst störungsfreien Verlauf zu gewährleisten. Es soll dabei ein Kompromiss gefunden werden, der allen Interessen/Beteiligten gerecht wird. Es ist dabei das Recht auf Durchführung einer Versammlung sowie das Recht auf Durchführung einer Gegen-Versammlung mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Ausgleich zu bringen.

Kooperationsgespräche können entfallen, wenn es aufgrund der Anzahl der Anmeldungen und/oder bei kurzfristigen Anmeldungen unmöglich ist, diese noch stattfinden zu lassen. Nach einer Anmeldung muss die Versammlungsbehörde für jede einzelne angemeldete Versammlung einen entsprechenden Bescheid erstellen, in dem u.a. alle Auflagen deutlich formuliert sind.

Die nötige Gefahrenprognose obliegt der Kreisverwaltung als Versammlungsbehörde. Dabei bedient sich die Kreisverwaltung des Sachverstands der Polizei. Die Leitung des Polizeieinsatzes am Tag der Versammlung/en obliegt der Polizei.

Kollidieren verschiedene Grundrechte oder stehen sich unterschiedliche Interessenslagen gegenüber, muss die Versammlungsbehörde abwägen und einen entsprechenden Kompromiss herbeiführen. Beeinträchtigte Rechte Dritter können dann in die Abwägung mit einfließen, wenn hierzu konkrete Tatsachen bekannt und nachgewiesen sind. Das BVerfG hat hierzu entschieden, dass solche Beeinträchtigungen, die typischerweise mit der Massenhaftigkeit der Ausübung der Versammlungsfreiheit einhergehen, von der Allgemeinheit ertragen werden müssen.“

„Sehen Probleme der Menschen in Kandel“

„Wir sehen die Problemlage der Menschen in Kandel“, schreibt Brechtel, „und wir wissen, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dort stark strapaziert wird. Die Stadt Kandel kann die Häufigkeit, aber auch die Anzahl an Demonstrationen kaum mehr ertragen. Die Menschen in Kandel sind stark beeinträchtigt und haben aus Angst vor den Demonstranten schon Veranstaltungen abgesagt. Auch Handel und Gewerbe sind betroffen.“

Appell zum respektvollen Umgang miteinander

Brechtel weist nochmals deutlich darauf hin, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versammlungsbehörde neutral nach Recht und Gesetz handelten – nach Recht und Gesetz, das für alle gleichermaßen gelte: „Auch wenn Emotionen nicht ausgeschlossen werden können, so fordere ich dazu auf, sich gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung so zu verhalten, wie man es doch sicherlich in seiner eigenen guten Kinderstube mal beigebracht bekommen hat. Jedes Aufeinandertreffen, jedes Gespräch sollte wohl in einem sachlichen und respektvollen Miteinander stattfinden können!“

Auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim gibt es Informationen zum Thema Versammlungen auf www.kreis-germersheim.de/versammlungsrecht.

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32 Kommentare auf "Appell zum respektvollen Umgang: Landrat Brechtel: „Kreisverwaltung vertritt geltendes Recht und verhält sich neutral“"

  1. Pit sagt:

    Ja, leider gelten die hiesigen Gesetze auch für SPDler. Das ist verständlicherweise sehr ärgerlich für diese ansonsten stets über alles erhabene Klientel.

  2. Alexander Mühl sagt:

    Teil 1

    Letztlich sind die Aussage Brechtels ein mehrfacher Beweis dafür, daß die KV am Sa. geltendes Recht gebeugt, wenn nicht gar gebrochen hat.

    Ich erlaube mir, einfach mal Brechtels Aussagen auseinander zu nehmen.

    1. Zum Vorgehen am Anwesen Poss:

    „Wird eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder ein Aufzug ohne Anmeldung durchgeführt, ist dies nach § 26 Nr. 2 Versammlungsgesetz strafbewährt.“

    Was auf dem Grundstück von Volker Poss stattfand, war keine öffentliche Versammlung, zu der ja jeder Zutritt hätte. Vielmehr war es eine private Veranstaltung, bei der Freunde und Bekannte von Poss eingeladen waren. Wäre z.B. ein Herr Kurz gekommen, hätte er sicher keinen Zutritt erhalten, worauf er bei einer öffentlichen Veranstaltung ja grundsätzlich einen Anspruch hätte.

    • Axel sagt:

      Herr Poss zählt Linksradikale zu seinen Freunden und Bekannten? Da wirft die Gästeschar aber kein gutes Licht auf einen zu politischer Neutralität anghaltenen Amtsträger… 😉

  3. Alexander Mühl sagt:

    Teil 2

    „Sobald Versammlungen im öffentlichen Raum (Gehweg, Straße, Verkehrsinseln usw.) stattfinden, gelten die vorgenannten Grundsätze.“

    Also galten die vorgenannten Grundsätze des Versammlungsrechts hier nicht, da zum einen keine Versammlung vorlag (siehe oben), und zum anderen kein öffentlicher Raum dafür in Anspruch genommen wurde, weil sich die Personen auf dem Posschen Privatgrundstück befanden.

    • Winston sagt:

      Apropos „Versammlungsgrundsätze“: Wenn bei uns Martinsumzug ansteht, postieren sich eine halbe Stunde vor Beginn zwei Feuerwehrleute vorm Haus und regeln den Verkehr, bis der Zug vorbei ist. Der Martinsumzug wird von einem Feuerwehrauto angeführt, dann kommt das Pferd mit dem/der Martin(a), dann kommen die Pferdeäpfel ;-), dann 1.000 singende Leute und als Schlussleuchte noch mal ein Feuerwehrauto. So.

      Warum können die Leute, denen nach Demo zumute ist, nicht in gleicher Weise in Kandel ihren „Umzug“ machen? In Einmündungen stehen zwei Polizisten oder auch nur Ordnungsbeamte der Stadt und regeln den Verkehr, ist der Zug vorbei, gehen die freigestellten Ordnungskräfte an den Rad der Demo und bekommen einen Kaffee für ihren Dienst am Samstag Mittag.

      Warum geht das nicht?

  4. Alexander Mühl sagt:

    3.

    Somit hätte hier auf Grundlage des Versammlungsrecht keine Auflösung der angeblichen „Versammlung“ (die de facto aus den o.g. Gründen keine war) vollzogen werden dürfen. Hier wäre zu klären, wer diese veranlasst und durchgesetzt hat. Ich persönlich glaube nicht, daß in Anbetracht der juristischen Fragwürdigkeit der Maßnahme und der besonderen Situation (Anwesen des Bürgermeisters) einer der diensttuenden Beamten des Ordnungsamts des Landkreises diese Entscheidung gefällt hat. Kein normaler Beamter wäre gut beraten, hier so zu handeln, ohne sich höhernorts rückzuversichern, ob er so vorgehen darf. Zumal dann nicht, wenn ein ranghoher Vertreter der Kreisverwaltung, in persona C. Buttweiler (der 1. Beigeordnete und somit Vertreter von Landrat Brechtel) erwiesenermaßen vor Ort war.

  5. Alexander Mühl sagt:

    4.

    . Zur Behandlung der diversen angemeldeten Versammlungen gegen den rechtsextremistischen Aufmarsch

    „Kooperationsgespräche können entfallen, wenn es aufgrund der Anzahl der Anmeldungen und/oder bei kurzfristigen Anmeldungen unmöglich ist, diese noch stattfinden zu lassen.“

    Ja, es waren (aus Gründen, die hier nicht näher zur Sache tun) viele Versammlungen angemeldet – allerdings größtenteils mit mehreren Tagen Vorlauf, so daß die Kreisverwaltung sehr wohl Zeit gehabt hätte, die Kooperationsgespräche, auf die die Anmelder einen Rechtsanspruch haben, durchzuführen. Ebenso wäre genügend Zeit gewesen, die Auflagenbescheide so rechtzeitig zu verschicken, daß ein früherer Gang zum Verwaltungsgericht möglich gewesen wäre.

  6. Alexander Mühl sagt:

    Teil 5

    omit hätte das Verwaltungsgericht die Begründungen für seine Entscheidungen rechtzeitig schriftlich zustellen können, so daß die Anmelder den weiteren juristischen Weg zum Oberverwaltungsgericht hätten bestreiten können.

    Daß dies (übrigens nicht zum ersten Mal) so geschehen ist, lässt nur zwei mögliche Folgerungen zu: Entweder ist die Kreisverwaltung nicht in der Lage, hier korrekt und zeitnah zu arbeiten. Oder aber, was höchst bedenklich wäre, hier wird bewusst auf Zeit gespielt, um so den Anmeldern die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs zu nehmen. Beide Gründe werfen kein gutes Licht auf die Kreisverwaltung.

  7. Alexander Mühl sagt:

    Teil 6

    Fazit

    Wenn Landrat Brechtel einen respektvollen Umgang anmahnt, dann sollte diese Forderung auch für die ihm unterstehende Verwaltung gelten. Eine Mindestanforderung für einen respektvollen Umgang wäre ein juristisch korrektes Vorgehen der Verwaltung. Rechtsbeugung oder gar Rechtsbruch zeugen nicht von Respekt vor den Betroffenen, Herr Brechtel!

    • Winston sagt:

      Die Verwaltung hat wahrscheinlich auf folgender Grundlage entschieden:

      Zitat:„ Sollten öffentliche Versammlungen ganz oder teilweise auf einer geplanten Aufzugsstrecke einer zuvor angemeldeten und bestätigten Versammlung stattfinden, darf diese Demonstration nicht zielgerichtet in der Wahrnehmung und Ausübung ihrer Versammlungsfreiheit gestört werden.“

      Ich finde es nicht abwegig, in der „Ansammlung“ im Hof des Bürgermeisters eine „zielgerichtete Störung“ einer genehmigten Demonstration zu sehen.

      • Alexander Mühl sagt:

        Wie Du selbst zitiert hast, gilt dies nur für „öffentliche Versammlungen“ – und das war hier nicht der Fall, da es eine private Veranstaltung für geladene Personen war.

      • Niara sagt:

        Ich schon. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass Herr Kurz zielgerichtet dort vorbei laufen wollte um mutmaßlich wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen seine kaum verklausulierten Schmähungen und Drohungen dort an den Mann zu bringen. Unter anderem veröffentlich er gerne Klarnamen und Wohnorte ihm nicht genehmer Personen in seinen Gruppen und schreckt nicht einmal vor dem Veröffentlichen von Fotos Wohnhäuser älterer Personen zurück- selbst gesehen. Führt man sich dann noch vor Augen welche Art von Drohungen Herr Poß in der Vergangenheit bereits erhalten hat ist der reine Zweck der Solidarisierung nicht nur wahrscheinlich, sondern drängt sich geradezu als Zweck der Versammlung auf.

    • qanon sagt:

      Poss und die Antifa mit wehenden Fahnen vor Poss Anwesen.
      Schauen Sie sich die Bilder bei PEX an….

  8. wirsindmehr sagt:

    Nun ja, wenn H. Brechtel mal wieder einen runden Geburtstag in Rülzheim feiert, werde ich wohl auch die Kripo informieren, dass es sich dabei um eine nicht genehmigte Versammlung handelt.
    Lieber Herr Brechtel, Ihre Aussage stinkt zum Himmel und die CDU-geprägte KV hat sich da wieder einen weiteren Tiefschlag versetzt.

  9. Aufgewachte sagt:

    Die Genossen von der SPD und die Grünen haben sich wohl schon daran gewöhnt, dass sie allein das Sagen und die Deutungshoheit haben, was rechtens ist und was nicht. In sehr vielen Bereichen haben sich diese (…) schon jenseits des geltenden Rechts gestellt, dafür müssten sie eigentlich vom Verfassungsschutz überprüft werden, aber diese totalitär Linken sehen sich als das Recht in persona an und drohen allen, die sich dieser Diktion nicht fügen wollen. Menschen, die friedlich für das Leben und gegen kriminelle Mörder demonstrieren, werden von ihnen als Rechtsextremisten gebrandmarkt. Wie verlogen und eiskalt perfide (…)?!

  10. Philipp sagt:

    „Sollten öffentliche Versammlungen ganz oder teilweise auf einer geplanten Aufzugsstrecke einer zuvor angemeldeten und bestätigten Versammlung stattfinden, darf diese Demonstration nicht zielgerichtet in der Wahrnehmung und Ausübung ihrer Versammlungsfreiheit gestört werden.“
    Nach dieser Regelung hätte die Mehrzahl der angemeldeten Veranstaltungen untersagt werden müssen.
    Denn die von den Demokratiebekämpfern angemeldeten Aufmärsche und Zusammenrottungen hatten ausschließlich das Ziel, die Kundgebung „Für das Recht auf körperliche Unversehrtheit und gegen die Inkaufnahme von Mord und Vergewaltuigung durch polizeibekannte Intensivtäter“ zu stören.
    Die Störer hat die Polizei ganz gut in den Griff bekommen.
    Das Gezeter der Totalitären hier bestätigt die Sinnhaftigkeit der Auflagen!

  11. qanon sagt:

    Die Problemlage für einen durchschnittsintelligenten Menschen sind Demos von Mitbürgern wie

    „Bafög für Katzen“

    „..Die Stadt Kandel kann die Häufigkeit, aber auch die Anzahl an Demonstrationen kaum mehr ertragen…..“

  12. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Sie können gerne noch Teil 6, 7 und 8 Ihres Fortsetzungsromans präsentieren. An der Tatsache, dass Herr Poß und Herr Schweizer hier das Versammlungsrecht gebrochen haben, ändert das leider gar nichts. Als bewährten Politikprofis dürften ihnen zudem die Rechtslage hinreichend klar gewesen sein – aber sie hatten wohl den Eindruck, dass es für sie nicht gilt. Und das passier Vertretern einer Partei, die sich so sehr um die Gleicheit aller Menschen bemüht.

  13. Pfälzer sagt:

    Wenn Leute wie Herr Alexander Mühl sich einfach mal in Kandel raushalten würden wäre die ganze Sache schon längst im Sand verlaufen. Es ist immer immer schön zu sehen wenn Menschen aus dem zb. Saarland ständig in Kandel hetzen und andere als Hetzer bezeichnen sowie auffordern in ihrer Heimat zu bleiben da sie in Kandel nichts verloren hätten aber selbst dort ihr Unwesen treiben.

    • Alexander Mühl sagt:

      Da will mir allen Ernstes jemand, der nicht mal Manns genug ist, mit seinem Namen zu seiner Aussage zu stehen, vorschreiben, dass ich mich nicht mehr für meine HEIMATSTADT engagieren darf? Ich hab ja schon viele seltsame Typen erlebt, die meinten, im Schutz der vermeintlichen Anonymität des Webs lächerlichen Unfug schreiben zu müssen, aber dieser Troll ist einfach nur peinlich. Wenn Du mir was sagen willst, dann gerne persönlich (…)

      • Pfälzer sagt:

        genau mein Humor Hauptsache erstmals als Troll beschimpfen….was bringt es Ihnen wenn sie meinen Namen kennen argumentieren sie dann anders? . Ihnen geht es mit Sicherheit nicht um Ihre „Heimatstadt“ hier geht es anscheinend ehr um Ihre Ideologie zu verbreiten (das gleiche machen nämlich auch die Rechten 🙂 die Wohnen höchstwarscheinlich auch nicht in Kandel). Ich beteilige mich übrigens an keiner Demo und oder Hetze jeglicher art.

        grüße aus dem schönen Jockgrim

  14. Tatsachen sagt:

    „Bafög für Katzen“ war keine Demonstration,
    sondern eine Mahnwache, die mit ca. 10 Personen irgendwo steht und niemanden stört.
    Wer hier die Satire und die Anspielung auf die Sinnlosigkeit der rechten Aufzüge nicht versteht, dem kann man auch nicht mehr helfen .. Forderungen an die Bundespolitik regelmäßig durchs Dorf zu tragen, was soll das bitte bringen.

    Die Rechten haben mit 3 Versammlungen den Marktplatz und mit 2 Demozugen dann die halbe Stadt blockiert.
    Die Gegendemos waren als Mahnwachen angemeldet und blockieren erst mal nichts.
    Man hätte sie in einem Kooperationsgespräch zusammen mkit der Kreisverwaltung sinnvoll koordinieren können, leider hat die KV hier bewusst den Weg der Nicht-Kommunikation gewählt.

  15. Tatsachen sagt:

    Die KV hat Mittwochs nach Behördenschluss die Bescheide für 2 Wochen zuvor angemeldete Versammlungen per Mail versendet. Donnerstag war Feiertag.
    Am Freitag dann mit einer 48-Stunden-Frist korrekt geänderte Veranstaltungen anmelden für Samstag,, wie soll das denn gehen.
    Die Gegenveranstaltungen werden bewusst in die Illegalität gedrängt.

    Die Parkverbotsschilder wurden Montags und Dienstags gestellt; die Strecken wurden im Amtsblatt veröffentlicht, Einsendeschluss dafür war Freitag. Es sieht schon arg nach einem bewussten Verschleppen der Kooperation mit der Gegenbewegung aus.

    Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit gilt auch für die Gegendemonstration .. Protest in Hör- und Sichtweite .. denen mitteilen, dass man sie hier nicht haben möchte, und das so, das die es auch mitbekommen.

    • qanon sagt:

      @15 Beitrag von „Tatsachen“

      Nun ja wenn es sich um den Gegen-Gegen-Protest handelt sieht die Sache ein wenig anders aus: Die Tatsachen: Es gibt Menschen die wollen keinen Islam, keine Moslems, keine Afrikaner, keine Migranten in Europa. Es gibt Menschen die wollen keine Vergewaltigungen von Mädchen, Frauen und Kindern in Deutschland a la Freiburg und Co. Es gibt Menschen die sind gegen den Messerdschihad a la Kandel („Einzelfall, Beziehungstat“). Diese Menschen demonstrieren gegen das geplante und tatsächliche Chaos in Deutschland anno 2018. U.a. monatlich in Kandel.

      Und nun kommt die Gegenbewegung der Antifa, der Gutmenschen, der Besserwisser, der Tatsachenverdreher, der Meinungshoheitsdeuter, der Lügnerlügner….. (Aufzählung nicht komplett). Zweimal gelogen ist immer noch falsch.

  16. Tatsachen sagt:

    Ja, auf die „sachlichen“ Erklärungen der KV kann man gespannt sein .. wieviel Kooperationsgespräche tatsächlich geführt wurden, und warum ausschließlich mit einer Seite .. fanden da 5 Termine statt, 3 Versammlungen plus 2 Umzüge, oder wurden die Termine zusammengelegt .. und warum konnte man der Gegenbewegung keinen einzigen Termin einräumen, die Anmelder fragen, ob ein gemeinsames Gepräch möglich ist ..

    ja, ganz sachlich besteht hier Erklärungsbedarf seitens der Behörde.
    Die breite Wahrnehmung einer gewissen Einseitigkeit scheint nicht ganz unbegründet zu sein.

    • Philipp sagt:

      Das ist jetzt schon eine Zumutung, wenn sich linksverwirrte Gruppierungen an Recht und Gesetz halten sollen.
      Und gar zu demokratischen Gepflogenheiten, wie Toleranz, Zulassen einer anderen Meinung und Einhaltung von Regeln gezwungen werden!
      Zu Zeiten von Adolf H. oder Erich H. hatten es die totalitären Parteien noch einfach, da gab es nur zwei Regeln:
      1. Die Partei hat immer Recht!
      2. Sollte die Partei mal nicht Recht haben, tritt Satz 1 in Kraft.
      Ergänzend galt noch die Regel: Recht ist, was dem Volke/der Partei nützt!
      Und jetzt plötzlich soll jemand anderes als die Ewigmorgigen und Alleinguten das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie Schutz durch Recht und Gesetze haben?
      Hetze, Hass und Gewalt sollen nicht mehr gut sein, obwohl sie doch von unfehlbaren! linken „Aktivisten“ kommen?

      • Tatsachen sagt:

        @Philipp
        Ihre „Antwort“ geht in keinster Weise auf die Argumente ein.
        Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit gilt auch für die Gegenveranstaltungen.
        Gerne können Sie dabei Ihre Toleranz zeigen.

  17. eliza doolittle sagt:

    @ alexander mühl 05.11.2018 – 20:57 zu aufgewachte 19:29

    „Oh, da bewirbt sich einer um den Preis für den lächerlichsten Kommentar des Tages…“

    sie haben mich neugierig gemacht: wie kommen sie zu ihrer bestechenden schlussfolgerung ?
    lassen sie uns doch teilhaben an ihren erkenntnissen.

    was ich von ihnen so lese … schwamm drüber. ihre kommentare habe ich mir in gänze nur aus gründen der „feindbeobachtung“ angetan.
    GGGGGGKKKKKEEEE 6. November 2018 um 05:05 Uhr trifft auch den nagel auf den kopf, er braucht nur weniger zeichen als aufgewachte.

  18. Markus sagt:

    Klever klever von der KV, so die Gegendemo/Mahnwachen in Kandel zu „zerreißen“.
    Die will man wohl nicht mehr.

  19. peter sagt:

    @Mühl damit das hier nicht unwidersprochen stehen bleibt:
    Zu 1.: das wurde von niemand in Abrede gestellt
    Zu 2.: auch das ist Käse. Niemand hat Versammlungsrecht auf das Anwesen von Hr. Poß angewandt. Sehr wohl aber (und zurecht) auf den öffentlichen Raum davor.
    Zu 3.: es fand keine Auflösung einer „Versammlung“ auf dem Privatgrund von Hr. Poß statt. Hr. Poß hat seine Gäste gebeten, sein Grundstück zu verlassen.

    Fazit: wenn man sich die Schreihälse und Aggressoren der Gegendemonstration angeschaut, ist klar, an wen diese mahnenden Worte gerichtet sind. Dass man der „CDU-geprägte“ Verwaltung Rechtsbeugung vorwirft, ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten. Man kann getrost davon ausgehen, dass bei keiner der derzeitigen „Volksparteien“ (da schließe ich mal Grüne, Linke etc. mit …)

  20. peter sagt:

    Fort.: … dass bei keiner der derzeitigen „Volksparteien“ (da schließe ich mal Grüne, Linke etc. mit ein) Sympathien für das Frauenbündnis (u.ä.) vorhanden ist. Falls es zu Rechtsbeugungen kommt/kam, dann höchstens zu Ungunsten dieser Gruppen.