SÜW. Der Landkreis Südliche Weinstraße erhebt gegen den Bescheid über die Festsetzung der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2017 – und somit gegen das Land Rheinland-Pfalz – Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt. Das hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.
„Die Finanzausstattung der Kommunen durch das Land Rheinland-Pfalz ist weiterhin mangelhaft, daher bleibt leider keine andere Wahl als der gerichtliche Weg“, so Landrat Dietmar Seefeldt.
Der Kreischef betont weiter: „Auch andere Kommunen stellen die gleichen Überlegungen an, da kein anderer Ausweg gesehen wird. Den jährlichen Haushaltsgenehmigungsschreiben, die stets zur Sparsamkeit auffordern, folgt oft die Erkenntnis, dass die Maßregelungen aufgrund fehlender Finanzmittel für Pflichtausgaben unmöglich vollständig umgesetzt werden können.“
Die derzeitigen Überprüfungen der Auswirkungen der letzten Reform des Finanzausgleichs zeigten, dass durchaus Verbesserungsbedarf vorhanden sei.
Der Landrat führt aus: „Der Rechnungshof, die kommunalen Spitzenverbände sowie alle Landräte in Rheinland-Pfalz kommen zu einem klaren Ergebnis. Die Finanzierungssalden der Kommunen weisen bis auf die Ausnahme im Jahr 2017 erhebliche Defizite auf, Sozial- und Jugendhilfelasten steigen enorm. Dennoch kommt kein frisches Geld in den Finanzausgleich. Ein Verweis auf gesteigerte Einzahlungen durch das Land ist irreführend, wenn die Auszahlungen stärker steigen. Dies gilt es bei einer Lasten- und Finanzverteilung sowie der Mittelbereitstellung durch das Land zu berücksichtigen.“
Die Gelder hälftig auf die kreisfreien Städte und den kreisangehörigen Raum zu verteilen, sehe die Landesregierung trotz der geäußerten Vorstellungen nicht vor. Vielmehr würden den zusätzlichen Einnahmen der kreisfreien Städte wesentlich geringere Beträge für den kreisangehörigen Raum gegenüber stehen.
Die Hoffnungen ruhen derzeit auf der Sitzung des Innenausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz Anfang August 2018, in der eine Anhörung zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes stattfindet.
Seefeldt betont: „Sollten keine Änderungen am geplanten Gesetz seitens des Landtages Rheinland-Pfalz vorgenommen werden, erscheint eine Senkung der Kreisumlage zur Entlastung unserer Gemeinden und Gemeindeverbände in absehbarer Zeit sehr unwahrscheinlich.“
Hintergrund:
Bereits für die Jahre 2014, 2015 und 2016 hat der Landkreis verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage gegen die Bescheide zur Festsetzung der Schlüsselzuweisungen erhoben.
Diese Klagen wurden vom Ministerium des Innern und für Sport als Musterklagen anerkannt. Die Verfahren sind derzeit ruhend, da andere kommunale Klagen gegen das Land Rheinland-Pfalz weiter fortgeschritten sind und dort die Finanzlage noch dramatischer ist.
Bis zum 31. Dezember 2017 erfolgte durch das Land Rheinland-Pfalz eine Evaluation der Reform des kommunalen Finanzausgleichs.
Seitens des Landes gewonnene Erkenntnisse sind in einen Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes mit eingeflossen. Dieses sieht verschiedene Änderungen rückwirkend zum 1. Januar 2018 vor, wurde dem Landtag zugeleitet und soll Anfang August 2018 Thema im Innenausschuss des Landtags Rheinland Pfalz im Rahmen eines Anhörverfahrens sein.
Die kommunalen Spitzenverbände beschreiben die bisherigen Überlegungen als „völlig unzureichend“. Sie fordern eine noch fehlende Gesetzesfolgenabschätzung und stellen eine Umverteilung vorhandener Mittel des Finanzausgleiches weg von den Landkreisen und hin zu den kreisfreien Städten fest.

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