Samstag, 27. April 2024

Vermögensschadenhaftpflicht: Für wen ist sie sinnvoll?

20. März 2023 | Kategorie: Finanzen, Ratgeber, Versicherungen

Foto: red

Gerade für Selbstständige, Freiberufler und generell Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es im unternehmerischen Bereich viele Gefahren und Risiken. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass man sich bestmöglich vor Risiken und daraus resultierenden möglichen finanziellen Folgen bestmöglich schützt.

In diesem Zusammenhang ist für viele selbstständige Personen vor allen Dingen auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung enorm wichtig. Eine solche Versicherung kann vor finanziellen Folgen etwa durch eigene Fehler bei einer Beratung oder auch bei eigenen Versäumnissen ganz wichtig werden. Schließlich können hierbei für Kunden und Geschäftspartner nicht unerhebliche Vermögenschäden entstehen. 

Rund um eine passende Vermögensschadenhaftpflicht gibt es zahlreiche Angebote von den verschiedensten Versicherungsanbietern. Dabei können sich die Angebote im Detail enorm unterscheiden und aus diesem Grund sollte man sich vor dem Abschluss durch erfahrene Versicherungsmakler die besten Angebote herausfiltern lassen.

Was bietet eigentlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Wenn man sich für eine adäquate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung entscheidet, dann bietet eine solche Versicherung einen guten Schutz vor möglichen finanziellen Verlusten, welche ein Versicherungsnehmer eventuell bei seiner selbstständigen Tätigkeit  verursacht. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine nachweislich falsche Beratung handeln, die bei einer Kundin oder einem Kunden in der Folge zu einem finanziellen Schaden führt.

Eine gute Vermögensschadenhaftpflicht sorgt also dafür, dass eine Unternehmerin oder ein Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen für einen Geschäftspartner oder Kunden durch eine Falschberatung entstandenen monetären Schaden nicht selbst bezahlen muss.

Bei der Auswahl einer passenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt es unter anderem auf eine zur selbstständigen beruflichen Tätigkeit passenden Deckungssumme zu achten. Eine solche Deckung sollte auf jeden Fall ausreichend hoch gewählt werden, um ausreichend Schutz für eventuell entstehende Schadensfälle für Kunden oder Geschäftspartner etwa durch eine falsche Beratung abzudecken. 

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollte also unbedingt durch die gewählte Deckungssumme im Fall der Fälle einen die Existenz sichernden Versicherungsschutz zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ist es empfehlenswert bei einer solchen Vermögensschadenhaftpflicht eine geringe Selbstbeteiligung zu wählen, damit man als Versicherungsnehmer bei versicherten Schäden nicht einen unnötig hohen Anteil doch noch aus eigener Tasche bezahlen muss.

Entsprechend wichtig ist es auch, dass man gemeinsam mit einem Versicherungsfachmann eine für die eigene Geschäftstätigkeit passende Versicherungspolice erarbeitet.

Für welchen Personenkreis ist eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll?

Grundsätzlich macht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für einen großen Personenkreis und zahlreiche unterschiedliche Berufsgruppen Sinn. Hierbei sollten beispielsweise Freiberufler und Unternehmer, die in einem beratenden Bereich tätig sind auf jeden Fall über eine Vermögensschadenhaftpflicht nachdenken.

Freiberufler und Unternehmer

Für alle Freiberufler, Selbstständige und Unternehmerinnen und Unternehmer, die bei ihrer Tätigkeit überwachende, begutachtende oder beratende Aufgaben anbieten ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auf jeden Fall sinnvoll. Schließlich kann es bei selbstständigen Tätigkeiten in solchen Berufsfeldern durch falsche Beratungen oder Fehler bei einer Beratung bei Klienten, Patienten oder Kunden schnell zu finanziellen Schäden in einem großen Umfang kommen.

Eine solche Vermögensschadenhaftpflicht hilft also, wenn man bei der selbstständigen Tätigkeit einem Kunden etwa durch unterm Strich falsche Ratschläge oder Handlungen einen nachweisbaren finanziellen Schaden zufügt. Hierbei kann es etwa um einen Unternehmensberater gehen, der eine mit Fehlern behaftete Beratung durchgeführt hat.

Eine solche Vermögensschadenhaftpflicht ist für diese Freiberufler und Unternehmer in diesen Bereichen immer wichtig, und zwar auch unabhängig davon, ob die Tätigkeit auf einer freiwilligen Basis erfolgt oder in Teil- oder Vollzeit angeboten wird. Eine solche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sorgt unter anderem dafür, dass man gut abgesichert und geschützt ist, wenn man tatsächlich mal einem Kunden durch eigene Fehler bei einer Beratung finanzielle Schäden zufügt.  

Dadurch ist eine Vermögensschadenhaftpflicht definitiv ein wichtiger Faktor bei einer sinnvollen Risikomanagementstrategie eines Freiberuflers oder eines Freiberuflers. 

Berufliche Tätigkeiten mit einer Versicherungspflicht

Es gibt in Deutschland sogar eine ganze Reihe von Berufen, die bezogen auf mögliche finanzielle Schäden für Dritte als sehr risikoreich eingestuft werden. Bei solchen Berufen ist dann eine Vermögensschadenhaftpflicht sogar durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Anders ausgedrückt dürfen solche selbstständigen beruflichen Tätigkeiten ohne eine nachgewiesene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht ausgeübt werden.

Eine solche Vermögensschadenhaftpflicht ist aber auch für den Versicherten absolut sinnvoll, weil der Versicherungsnehmer auf diese Art und Weise vor berechtigten Schadensersatzansprüchen etwa durch Kunden, Patienten und Geschäftspartner geschützt wird. Bei Berufsgruppen mit einer entsprechenden Versicherungspflicht gibt es übrigens auch bezüglich der geforderten Deckungssummen gesetzliche Vorgaben und Regelungen.

Zu diesen durch den Gesetzgeber verpflichteten Berufsgruppen gehören unter anderem Ärzte, Sachverständige, Wirtschaftsprüfer und Ingenieure. Darüber hinaus fallen aber beispielsweise auch Notare, Rechtsanwälte, Architekten und Rentenberater zu diesen besonderen Berufsgruppen.

Wie sieht generell die Haftung bei Vermögensschäden aus?

In Abhängigkeit von der genauen Art eines Schadens und den Begleitumständen rund um einen solchen Vermögensschaden kann die Haftungsfrage unterschiedlich ausfallen. Generell unterscheidet man in diesem Zusammenhang zwischen drei verschiedenen Arten einer Haftung.

Die vertragliche Haftung

Haben zwei Parteien eine Vertrag miteinander vereinbart und abgeschlossen, dann gelten in der Regel für beide Seiten aus diesem Vertragsverhältnis verschiedene Vertragspflichten und vereinbarte Regelungen. Erfüllt eine Vertragspartei die aus dem Vertrag ersichtlichen Verpflichtungen nicht, dann kann die betreffende Partei für daraus resultierende Vermögensschäden in die Haftung genommen werden.

Die gesetzliche Haftung

Generell gibt es auch einige Gesetze, die bei entstandenen Vermögensschäden eine gesetzliche Haftung vorsehen. Ein solches Gesetz ist zum Beispiel das sogenannte Produkthaftungsgesetz. Durch dieses Gesetz werden Hersteller für gewisse Schäden haftbar gemacht, welche etwa durch fehlerhaft produzierte Produkte für andere Personen entstehen.

Eine deliktische Haftung

Kommt es zu einem Vermögensschaden, weil beispielsweise eine Person unerlaubte Handlungen wie Gesetzesverstöße oder die Verletzung von Sorgfaltspflichten begangen hat, dann kann diese Person für die durch dieses Verhalten entstandenen Schäden in die Haftung genommen werden.

Wann kommt es zu einem Vermögensschaden?

Von einem Vermögensschaden wird generell dann gesprochen, wenn es für eine Person einen finanziellen Schaden gegeben hat, welcher aufgrund des Fehlverhaltens einer weiteren Person entstanden ist. Ein solcher finanzieller Verlust kann unter anderem durch die folgenden Faktoren verursacht werden.

Es kann sich zum Beispiel um Verluste direkter finanzieller Art handeln, die es unter anderem beim Verlust von Vermögenswerten, Einkommen oder Geld der Fall ist. Genauso ist es aber auch möglich, dass ein Verlust bezogen auf zukünftige Einnahmen durch ein Fehlverhalten von anderen Personen entsteht.  

Ebenfalls nicht selten kommt es für eine betroffene Person zu zusätzlichen Kosten, weil eine andere Person bei der geleisteten Arbeit Fehler gemacht hat. Klassische Beispiele für solche Zusatzkosten entstehen beispielsweise bei einer Beseitigung von Fehlern oder auch bei einer Beschaffung von notwendigen Ersatzprodukten zu höheren Preisen. 

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