Freitag, 26. April 2024

Union und SPD wollen Grapscher mit bis zu zwei Jahren Haft bestrafen

19. April 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Zwei Jahre hinter Gitter - das kann möglicherweise bald sogenannten Grapschern blühen. Foto: dts nachrichtenagentur

Zwei Jahre hinter Gitter – das kann möglicherweise bald sogenannten Grapschern blühen.
Foto: dts nachrichtenagentur

Berlin  – Union und SPD wollen Grapscher künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestrafen.

„Wir brauchen einen neuen Straftat-Paragrafen gegen tätliche sexuelle Belästigung“, sagte SPD-Fraktionsvize Carola Reimann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Wer Frauen an den bekleideten Po oder zwischen die Beine fasse oder unerlaubt die Hüfte umgreife, solle mit Geldstrafen oder in schwereren Fällen mit Haft bis zu zwei Jahren bestraft werden, so Reimann. Die Unionsfraktion unterstützt das.

„Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass das sogenannte Grapschen von den Gerichten bisher nicht einheitlich als Straftat angesehen wird“, sagte deren rechtspolitische Sprecherin, Elisabeth Winkelmeier-Becker.

„Für Grapschen sollte ein eigenständiger Tatbestand formuliert werden, der sich beim Strafmaß an der Tätlichen Beleidigung orientieren könnte, also Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren umfasst.“

Zustimmung kommt auch von Justizminister Heiko Maas (SPD): Er sei „offen für eine weitere Verschärfung mit Blick auf eine eigene strafrechtliche Regelung zum Grapschen“, heißt es aus dem Ministerium.

Im Zuge der aktuellen Reform des Sexualstrafrechts, bei der es vor allem um Strafbarkeitslücken bei Vergewaltigungen geht, könnte die sexuelle Belästigung als Tatbestand geregelt werden.

Ende nächster Woche kommt Maas` Gesetzentwurf zur ersten Lesung in den Bundestag.  (dts Nachrichtenagentur)

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2 Kommentare auf "Union und SPD wollen Grapscher mit bis zu zwei Jahren Haft bestrafen"

  1. von Venningen sagt:

    Super, daß hier endlich etwas getan wird.
    Genau so dringlich finde ich aber auch einen Paragraphen bei Gewalt gegen Polizeibeamte, Sanitäter, Feuerwehrleute, Fahrscheinkontrolleure usw. Wann werden wir hier einen entsprechenden Paragraphen sehen???

  2. Danny G. sagt:

    Na ja.. ich lese von Geldstrafen und Freiheitstrafen.
    Wenn ich jetzt so einen Fall konstruiere, wie er in Köln vorgefallen ist und wo mehrheitlich Asylbewerber diese Straftaten begangen haben, frage ich mich schon, was denn diese Bestrafung nützen soll ?
    Bei einem frisch aus Marokko oder sonstwo eingereisten Asylanten gibt es außer unser eigenes (Taschen)Geld nichts zu holen. Freiheitstrafen für Leute die eigentlich nichts mit Deutschland zu tun haben, kosten uns Unsummen und die Gerichte sind mit Nebelkerzenverfahren überlastet.

    Ich habe dazu auch keine Patentlösung, würde aber in diesem Fall die rigurose Zwangsabschiebung durchziehen. Alles andere wird nie und nimmer eine Wirkung zeigen.

    Die einzig richtige Lösung wären: Grenzkontrollen (ohne Ausweis und Identität kommt keiner rein), keine Barauszahlungen an Asylbewerber, lückenlose Datenhaltung, damit auch wirklich jeder eindeutig identifiziert werden kann.
    Dänemark macht es weitestgehend vor.
    Weniger Menschen aus diesem Dunstkreis, weniger Grabscher, Einbrecher und Drogenhändler.. so einfach ist das.