Berlin – Union und SPD haben sich auf eine Reform des Sexualstrafrechts geeinigt: Der Grundsatz „Ein Nein ist ein Nein“ soll in einer neuen Strafvorschrift verwirklicht werden.
Damit wird erstmals die sexuelle Selbstbestimmung der Frau auch im Strafrecht voll zur Geltung gebracht“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Das ist Meilenstein für die Wahrung der Rechte der Frauen.“
Der alte Vergewaltigungsparagraf, der unter anderem eine Gewaltanwendung oder Nötigung des Opfer voraussetzt, werde aufgehoben.
Künftig soll es ausreichen, wenn das Opfer sein „Nein“ deutlich erkennbar macht: „Der entgegenstehende Wille ist erkennbar, wenn das Opfer ihn ausdrücklich (z.B. verbal) oder konludent (z.B. durch Weinen oder Abwehren der sexuellen Handlung) nach Außen zum Ausdruck bringt“, heißt es in einem Eckpunktepapier zur Reform des Sexualstrafrechts.
Fälle, in denen das Opfer seinen Willen nicht erklären konnte, weil es schlief oder etwa durch K.O.-Tropfen betäubt worden war, oder weil es aus Angst zugestimmt hatte, sollen ebenfalls vom neu zu schaffenden Strafrechtsparagrafen §177 erfasst werden.
Geeinigt haben sich die beiden Regierungsfraktionen nach Angaben der Union auch mit Blick auf sexuelle Belästigungen, etwa durch Grabscher: Es werde ein neuer, gesonderter Straftatbestand „Sexuelle Belästigung“ geschaffen, heißt es im Eckpunktepapier.
Der neue Paragraf soll eine Lücke im Strafrecht schließen: „Bisher gibt es keinen strafrechtlichen Schutz vor sexualbezogenen Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit unterhalb der Schwelle der Erheblichkeit.“ Das sogenannte Grabschen werde in diesem Sinne bislang nicht als erheblich angesehen.
Darüber hinaus konnten sich Union und SPD auf einen neuen Tatbestand verständigen, der sexuelle Straftaten aus Gruppen speziell ahndet. „Damit wollen wir ein deutliches Zeichen gegen sexuelle Übergriffe wie die in der Silvesternacht in Köln setzen“, so Winkelmeier-Becker.
Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte Ende April einen Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts in den Bundestag eingebracht. Politiker von Union und SPD ging er jedoch nicht weit genug.
Nach der grundsätzlichen Einigung mit der SPD geht Winkelmeier-Becker davon aus, dass der Änderungsentwurf der Fraktionen noch vor der Sommerpause beschlossen werden kann. (dts Nachrichtenagentur)

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