
Manuela Schwesig, stellvertretende Vorsitzende der SPD und Verhandlungsführerin in der Arbeitsgruppe Familie.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Union und SPD haben sich auf die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten verständigt.
Die Unterhändler in der Arbeitsgruppe Familie einigten sich darauf, dass in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, mindestens 30 Prozent Frauen vertreten sein müssen. Zudem müssen große Unternehmen bereits ab dem Jahr 2015 verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in den obersten Management-Ebenen, im Vorstand sowie im Aufsichtsrat festlegen und veröffentlichen.
Die Verständigung sei ein wichtiges Signal für bessere Aufstiegschancen von Frauen sowie für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt, erklärte SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig.
Union und SPD einigten sich am späten Sonntagabend zudem darauf, die Situation von pflegenden Angehörigen zu verbessern. Diese sollen einen Rechtsanspruch auf eine zehntägige Familienpflegezeit erhalten, in der sie weiter bezahlt werden. Bislang gab es derartige Regelungen nur für Eltern, die ein krankes Kind versorgen.
Überdies soll es im Falle einer Großen Koalition ein „Elterngeld Plus“ geben. Dieses soll Eltern für die Dauer von bis zu 28 Monaten eine Inanspruchnahme des Elterngelds in Kombination mit einer Teilzeittätigkeit ermöglichen.
Keine Einigung konnten die Unterhändler von CDU, CSU und SPD hingegen beim Betreuungsgeld und beim Adoptionsrecht für homosexuelle Paare erzielen. (dts Nachrichtenagentur)

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