Berlin – Die stellvertretende Vorsitzende der SPD und Mitglied im Kompetenzteam von Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, Manuela Schwesig, hat das Vorhaben der SPD bekräftigt, Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen zu wollen.
„Die SPD fordert schon seit langem, dass Kinder im Grundgesetz ausdrücklich als Träger von Grundrechten benannt werden und nicht nur im Rahmen der Elternrechte“, sagte Schwesig am Freitag in Berlin. Die SPD werde im Falle eines Wahlsiegs zudem „massiv in die Qualität und den Ausbau der Kinderbetreuung investieren, die Durchlässigkeit im Bildungssystem verbessern und flächendeckend gute Ganztagsschulen ausbauen“, kündigte die Sozialdemokratin an.
„Die SPD wird für gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen sorgen und den falschen Kurs von CDU/CSU und FDP korrigieren.“ (dts Nachrichtenagentur)

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Was ändern Kinderrechte im Grundgesetz? Bereits jetzt sind Kinder wie alle anderen Menschen auch Träger von Grundrechten – die Aussage, dass dies bislang nicht der Fall wäre, ist schlichtweg falsch.
Das „Kindeswohl“ ist wichtig – ist aber auch einer der am meisten von deutschen Richter_innen missbrauchte Begriff. Dem „Kindeswohl“ zu liebe wurden Kinder zu ihrer Mutter zurückgeschickt – auch wenn sie oder ihr Lebensgefährte die Kinder massiv misshandelte. Dem „Kindeswohl“ zu liebe wurde Kindern der Kontakt zu ihrem Vater in tausenden von Fällen verboten. Das „Kindeswohl“ zu stärken, kann also nur gut sein, wenn dieser Begriffsmissbrauch gleichzeitig aufhört – denn sonst ist „Kindeswohl“ nur eine Formel um Gerechtigkeit zu verweigern, Straftäter_innen zu schützen und vor allem Kindern ihre wirklichen Rechte vorzuenthalten.