Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) abgewiesen.
Die Karlsruher Richter entschieden am 16. Dezember, dass Schwesig mit einer NPD-kritischen Äußerung im Thüringer Landtagswahlkampf das Recht der Partei auf Chancengleichheit nicht verletzt habe.
Die Familienministerin hatte in einem Zeitungsinterview vor der Landtagswahl gesagt: „Ziel Nummer eins muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt.“ Die NPD warf der Bundesministerin daraufhin vor, sie habe ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt.
Laut des Verfassungsgerichts dürften sich „Staatsorgane als solche“ zwar nicht zu Gunsten oder Lasten einer Partei engagieren, sie könnten aber außerhalb ihrer amtlichen Funktion durchaus weiter am politischen Meinungskampf teilnehmen. (dts Nachrichtenagentur)

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