Berlin – Der Bundestag hat am Donnerstag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Damit sollen die bislang gültigen juristischen Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung verringert werden.
Künftig soll der Grundsatz „Nein heißt Nein“ gelten: Danach macht sich nicht nur strafbar, wer Gewalt angedroht oder angewendet hat, sondern auch, wer sich über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinweggesetzt hat.
Dafür drohen künftig Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Zudem sollen auch die sexuelle Belästigung durch Grapschen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus einer Gruppe heraus bestraft werden. Der Bundesrat befasst sich erst nach der Sommerpause mit dem Gesetz. (dts Nachrichtenagentur)

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