Bundestag beschließt Reform des Sexualstrafrechts
7. Juli 2016 | Von RedaktionBerlin – Der Bundestag hat am Donnerstag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Damit sollen die bislang gültigen juristischen Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung verringert werden. Künftig soll der Grundsatz „Nein heißt Nein“ gelten: Danach macht sich nicht nur strafbar, wer Gewalt angedroht oder angewendet hat, sondern auch, wer sich über den
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