
Geothermie ist eine umstrittene Technologie. Hier das Geothermiekraftwerk in Insheim.
Foto: Pfalz-Express
Südpfalz – Am Tag der Bundestagswahl entschieden die Bürger in Lustadt und Westheim über die Frage, ob sie für oder gegen die Vorbereitungen und den Bau eines Tiefengeothermiekraftwerks sind.
Das Karlsruher Unternehmen „Deutsche ErdWärme“ GmbH ist im Kreis Germersheim auf der Suche nach einer geeigneten Geothermiebohrstelle in diesem Bereich fündig geworden – aus seiner Sicht. Gesucht wurde zwischen Bellheim, Westheim und Lustadt. Die Fläche soll etwa 330 Hektar groß sein. „GeoWärme Südpfalz“ hat das Unternehmen das Geothermiesuchfeld getauft.
Nun wird das Vorhaben erst einmal gebremst, denn bei der Abstimmung votierten die 95,7 Prozent (Lustadt) und 91,3 Prozent (Westheim) der Bürger mit „Nein“ und zeigten so deutlich ihre Ablehnung gegenüber dem Projekt.
Dass der Bürgerwille respektiert muss, fordern die Landtagsabgeordneten Martin Brandl und Christine Schneider (beide CDU): „Die Bürgerentscheide in Lustadt und Westheim zum geplanten Geothermiekraftwerk zwischen den beiden Gemeinden und Bellheim waren eindeutig.“
Schneider und Brandl wollten es genau wissen und haben sich mit einer Kleinen Anfrage zu Geothermiekraftwerken in Rheinland-Pfalz an die Landesregierung gewandt.
Auf die Frage, wie die Landesregierung zum Bau neuer Geothermiekraftwerke in Rheinland-Pfalz stehe, beschied Energieministerin Ulrike Höfken (Grüne), dass die Tiefengeothermie in der mittel- bis langfristigen Planung der Stromversorgung keine bedeutenden zusätzlichen Potentiale biete.
Bei einem so geringen möglichen Nutzen dürften die hohen Risiken nicht eingegangen werden, so die Brandl und Schneider, insbesondere nicht vor dem Hintergrund des eindeutigen entgegenstehenden Bürgerwillens.
Der Bürgerentscheid sei für drei Jahre bindend (wie ein Gemeinderatsbeschluss), teilt die Landesregierung weiter mit. „Allerdings betrifft das nur Vorbereitungen und Bau des Kraftwerks“, geben die Abgeordneten zu bedenken.
Aufsuchung und Gewinnung von tiefengeothermaler Energie fallen unter Bergrecht, erfordern ein Planfeststellungsverfahren und können nicht von Bürgern oder Gemeinderat entschieden werden.
Wichtig sei also, bereits Vorbereitungen und Bau von Tiefengeothermiekraftwerken abzulehnen, wenn dies der Bürgerwille ist, so die Abgeordneten. (red/cli)

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