Mainz. „Obwohl die Landes-Grünen die Forderung nach Transparenz in vielen Bereichen wie eine Monstranz vor sich hertragen, sind sie bei der Geothermie nicht in der Lage, Transparenz herzustellen“, monieren die Landtagsabgeordneten Martin Brandl und Christine Schneider (beide CDU).
Während es in Baden-Württemberg längst üblich ist, die Inhaber von Geothermie-Konzessionen zu benennen, wird dieses Anliegen in Rheinland-Pfalz erst jetzt und auf Nachfrage angegangen. Die Gesetzesgrundlage ist in beiden Bundesländern das Bundesbergrecht.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung beruft sich in darauf, die Rechtsinhaber in privatrechtlicher Organisationsform aus Gründen des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses nicht zu nennen.
In der Beantwortung einer aktuellen Kleinen Anfrage Brandls schreibt die Umweltministerin jedoch, sich derzeit an die Geothermie-Unternehmen wegen einer Zustimmung zur Veröffentlichung der Daten zu wenden und zudem die Gesetzeslage zu prüfen.
„Transparenz in der Politik ist erstrebenswert und muss dem Informationsbedarf der Bürger dienen“, so Schneider und Brandl, „und nicht dem Interesse einer Regierungskoalition.“
Hinzu kommt, dass die rheinland-pfälzische Umweltministerin Lemke in Bezug auf das Landauer Geothermie-Projekt offensichtlich nicht einmal gewillt ist, eine politische Position zu beziehen. „Ist sie nun für die Geothermie in Landau, oder teilt sie die Meinung der Stadt?“ fragen Brandl und Schneider. (red)

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