Dienstag, 23. April 2024

Praxisgespräch Mindestlohn der CDU im Mainzer Landtag – dazu Hayn, Brandl und Schneider

5. Februar 2015 | Kategorie: Politik regional, Politik Rheinland-Pfalz

Martin Brandl, Christine Schneider  und…Foto: red

Mainz/SÜW. Die aktuellen Änderungen des Mindestlohngesetzes sorgen für Bedenken in der Praxis. Die CDU-Landtagsfraktion nahm sich am 3. Februar den zahlreichen Sorgen an und lud zum „Praxisgespräch Mindestlohn“.

Christine Schneider (CDU) und Martin Brandl (CDU) vertraten die Interesse von Wirtschafts- und Landwirtschaftsunternehmen der Südpfalz.

Um eine Diskussion bezüglich der Rechtsänderungen im Lohngesetz zu ermöglichen lud die CDU-Landtagsfraktion gestern zahlreiche Verbändevertreter an den Runden Tisch in Mainz. Viele Themen, allen voran die Änderung der Meldepflicht, wurden diskutiert.

Die ausführliche Dokumentationspflicht stellt kleinere und mittelständische Unternehmen vor große Aufgaben, da die Arbeitszeiten detailliert und innerhalb einer Woche dokumentiert werden müssen. Christine Schneider, die für die Südpfalz an dem Treffen teilnahm, beschrieb die Regelungen als praxis- und realitätsfern und forderte eine flexiblere Gestaltung des Gesetzes.

„Die aktuelle Diskussion um die Gesetzesänderung des Mindestlohns mit den Betroffenen ist der CDU-Landtagsfraktion und mir sehr wichtig. Wir möchte die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen ernst nehmen und nach Berlin zu dem Entscheidungsprozess weitertragen“, so Christine Schneider.

Julia Klöckner, Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion RLP und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU, wird mit ihrer Landtagsfraktion die gesammelten Beiträge aus der Diskussion und weitere Zusendungen aus den rheinland-pfälzischen Gemeinden zu einem Papier zusammenfassen und an die Bundeskanzlerin Angela Merkel weiterleiten.

„Wir freuen uns auf konstruktive Vorschläge von Betroffenen und Unternehmern aus der Südpfalz, die wir in dem Schreiben an die Bundeskanzlerin berücksichtigen können“, so Christine Schneider und Martin Brandl.

Martin Brandl sieht auch durch das Ergebnis des „Hüttengipfels“ des PWV eine Lösungsmöglichkeit für viele Ehrenamtliche die vom Mindestlohn betroffen wären. „Ehrenamtliche Helfer fallen im Sinne des Gesetzes nicht unter den Mindestlohn und sind deshalb auch von den Dokumentationspflichten nicht betroffen. Das Konstrukt der Minijobs funktioniert aber für Ehrenamtliche, die nur ein kleines finanzielles Dankeschön erhalten nicht mehr“, so Brandl. Umsetzung Mindestlohngesetz – Änderungen dringend erforderlich!“ so Schneider und Brandl.

Brigitte Hayn und Vertreter der CDU Neustadt nahmen ebenfalls am Praxisgespräch Mindestlohn im Mainzer Landtag teil.
Brigitte Hayn:

…Brigitte Hayn. Es geht den Politikern um den Mindestlohn.
Foto: red

Weinbau und Tourismus prägen Neustadt an der Weinstraße. Das Mindestlohngesetz betrifft die Winzer, die Gastronomie und die Vereine wie zum Beispiel den Pfälzerwaldverein, der viele der Wanderhütten im Pfälzerwald für Touristen bewirtschaftet.

Fatal sind die Auswirkungen in Familienbetrieben. Einzelnen Familienmitglieder arbeiten bekanntermaßen zwischen 12 und 14 Stunden, anders könnten solche Betriebe nicht bestehen. Dazu kommt, dass die Landwirtschaft vom Wetter abhängig ist und bei Erntezeiten keine 8 Stunden-Rhythmen einhalten können.

Die Gastronomie ist ebenfalls von Saisonarbeit geprägt. Hier müssen in Stoßzeiten die Überstunden Flauten aus schwachen Zeiten auffangen. Die bürokratischen Schwierigkeiten, die in der Umsetzung aufgetaucht sind, bedeuten für viele kleine und mittelständische Betriebe das Aus! Eine Generalhaftung bei Zulieferunternehmen ist für die Betriebe ebenfalls nicht tragbar. Vereine sind auf ehrenamtliche Helfer angewiesen.

So forderte auch Tobias Weisenburger (TuS Lachen-Speyerdorf) eine klare Regelung, in der Freizeitengagement in Sportvereinen etc. nicht bestraft, sondern wertgeschätzt werden muss. Andernfalls können Trainingsarbeit, Platzpflege und Jugendarbeit nicht mehr wie bisher geleistet werden.

Die CDU-Landtagsfraktion wird aus den gesammelten Beiträgen einen Katalog mit konkreten Verbesserungsvorschlägen zur Umsetzung des Gesetzes erarbeiten. Bereits in der letzten Plenarsitzung hatte die CDU-Landtagsfraktion einen Antrag eingebracht, in dem sie die Landesregierung aufforderte, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Nachbesserung bei den Ausführungsbestimmungen zu starten mit dem Ziel, den Dokumentations- und Verwaltungsaufwand zu verringern. Leider hat Rot-Grün den Antrag ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt.
„Die Ergebnisse des Praxisgesprächs zeigen: die CDU-Fraktion lag mit dem Antrag richtig!“ so Brigitte Hayn. (red)

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