
Beste Stimmung herrschte bei den Besuchern des „Bunten Seetreibens“ im letzten Jahr am Schwanenweiher. Aber nicht alle mögen die sonntäglichen Klänge aus dem Kulturpark.
Foto. pfalz-epress/Licht
Kandel – Der Europäische Kulturpark Schwanenweiher soll weiterhin als Veranstaltungsort der Stadt zur Verfügung stehen.
Der Stadtrat brachte einen neuen Bebauungsplan auf den Weg, der insgesamt 18 Veranstaltungen im Bereich Schwanenweiher und Stadion rechtssicher machen soll.
Eine Anwohnerin hatte gegen die Stadt geklagt, da sie sich vom Lärm der Veranstaltungen beeinträchtigt gefühlt hatte.
Nach der Beschwerde hatte die Kreisverwaltung eingeräumt, dass beim Europäischen Kulturpark Schwanenweiher ein rechtmäßiger Bebauungsplan fehle. Demnach waren die Konzerte und der Kioskbetrieb möglicherweise nicht rechtens.
Das Argument der Anwohnerin und ihres Anwalts: Die Gegend sei zudem ein reines Wohngebiet, Veranstaltungen dieser Größenordnung (Konzerte, größere Fußballspiele, Bienwaldmarathon etc.) somit nicht erlaubt und sogar gesundheitsschädlich.
„Rein“ oder „allgemein“?
Nun hängt alles davon ab, ob es sich bei dem Wohngebiet tatsächlich um eine „reines“, wie von der Anwohnerin postuliert, oder um ein „allgemeines“ handelt.
Letzteres sei der Fall, sagte Ingenieurin Brigitte Busch vom Büro Stadtconcept in Landau.
Die von der gegnerischen Seite angeführten Gewerbebetriebe, die laut Anwohnerin und Anwalt allein der Versorgung der Anwohner dienen sollten und somit ein reines Wohngebiet rechtfertigen würden, sieht Busch nicht.
Ein Malerbetrieb mit Lagerhaltung, ein Nagelstudio und ein Klavierbauer hätten durchaus Kunden- und Geschäftsverkehr auch von außerhalb.
Zudem grenze südlich davon, an der westlichen Waldstraße, ein richtiges Gewerbegebiet an. „Es kann nicht sein, dass ein reines Wohngebiet neben einem Gewerbegebiet liegt“, sagte Busch. Außerdem habe sich eine Gemengelage in diesem Gebiet entwickelt. Ein verträgliches Nebeneinander sei also durchaus möglich.
Kompromiss: Lärmgutachten und 18 seltene Ereignisse
Der Vorstand des VfR erhielt demnach ein Lärmschallgutachten, nach dem sich der Spielbetrieb nun richten soll.
Künftig soll es also 18 sogenannte seltene Ereignisse geben. Sechs davon „darf“ der VfR für sich nutzen, wenn größere Spiele oder Veranstaltungen anstehen, die über die vorgeschriebenen Uhrzeiten hinausgehen.
Zwölf dürfen über die Frühjahrs- und Sommersaison am Schwanenweiher stattfinden, wobei die Stadt in Zukunft Rücksicht auf Konkurrenzveranstaltungen im Stadtgebiet nehmen will – sprich, es sollen keine Doppelveranstaltungen stattfinden.
Der Bebauungsplan gebe weitestgehend Rechtssicherheit, sagte Stadtbürgermeister Günther Tielebörger, erfordere aber auch gegenseitige Rücksichtnahme. Der VfR müsse sich einschränken, die Stadt ebenfalls.
Hiphop oder Techno-Veranstaltungen sollen gar nicht mehr stattfinden. „Wir wollen aber nicht den Kultur- und Sportbetrieb eingestellt sehen. Ruhe beim Wohnen ist gut, aber Kulturlandschaft und Sport ist genauso wichtig. Das muss man in gegenseitiger Abwägung machen“, so Tielebörger.
Wie genau die Emissionswerte überprüft oder vorgeplant werden sollen, lerne man mit der Zeit einzuschätzen, meinte Ingenieurin Busch. Das sei zu Beginn mehr Aufwand, aber mit den Wiederholungen der Veranstaltungen wisse man mit der Zeit, worauf es zu achten gelte.
So ganz frei von Sorge ist man dennoch nicht: „Wenn das Gericht sagt, es ist ein reines Wohngebiet, können wir den Laden dicht machen“, befürchtet Tielebörger. „Aber es wurde festgestellt, dass es ein allgemeines Wohngebiet ist. Wir haben unser Bestes getan, dass alles wasserfest ist vor Gericht. Die Stadt hat sich nach Kräften bemüht, einen Ausgleich zu schaffen.“
Wie ein Gericht jedoch letztendlich entscheide, wisse man leider nie.
CDU-Fraktionsvorsitzende Judith Vollmer sagte, man höre die Veranstaltungen schon „recht weit“. Sport und Kultur gehörten aber zum Leben dazu: „Man muss aufeinander zugehen.“
Michaul Gaudier (CDU) schlug vor, intensivieren Kontakt zum VfR herzustellen, um die Veranstaltungen so zu koordinieren, dass Richtwerte und Anzahl eingehalten werden könnten: „Dann klappt´s auch.“ (cli)

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