Kandel: Baugebiete K2 und K7 machen Kopfzerbrechen – Erschließungsträger kündigt Vertrag auf

19. Dezember 2015 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional
Kandel Baugebiet Nordwest 2

Kandel Baugebiet Nordwest 2 – auch hier muss neu ausgerechnet werden.

Kandel – Lange Gesichter im Kandeler Stadtrat: Die zwei Baugebiete K2 und K7 machen Probleme.

Eine neue Schallrichtline des Landes bezüglich des Bahnlärms, die zum 1. Januar in Kraft tritt, zwingt die Stadt zu einer umfassenden Neuberechnung.

Im Bebauungsplanverfahren „Nordwest-K2 – Teilbereich B“ gibt es nun einen Wiedereinstieg ins Verfahren.

Ralph Wagner, der Leiter des Bauamts, erläuterte, dass das schalltechnische Gutachten überarbeitet werden müsse. Eventuell seien danach weitere schallschutztechnische Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich.

Das neue Berechnungsverfahren sei auch auf die Baugebiete in K7 angewandt worden: „Wir müssen nachbessern, und das hat möglicherweise Auswirkungen auf den B-Plan“, so Wagner.

Das Schallgutachten wird nun ergänzt, danach wird der Bebauungsplan neu ausgelegt (wobei die Offenlage auf die Festsetzungen, die sich aus der Überarbeitung des Schallgutachtens ergeben, beschränkt wird).

Stadtbürgermeister Günther Tielebörger (SPD) vermutet, dass die Schallschutzwände besonders entlang der Bahnlinie weiter erhöht werden müssen: „Wir müssen uns einmauern, auch wenn erst einmal keine zusätzlichen Güterzüge fahren, da die Strecke nicht zweigleisig ausgebaut ist.“

Verärgert konstatierte der Stadtchef weiter, dass nun auch „alles neu berechnet“ werden müsse:  „Der Flächenausgleich, die Entwässerung, und, und, und.“
Möglicherweise fielen auch Bauplätze weg, was besonders schlimm sei, denn es hätten sich bereits etwa 30 Personen auf die 60 betroffenen Bauplätze beworben.

Nachdem diese Kröte widerwillig geschluckt war, verkündete Tielebörger die zweite schlechte Nachricht: Der Erschließungsträger „Kommunalbau“ hat seinen Vertrag zum Jahresende aufgekündigt.

Damit hatte niemand gerechnet, obwohl diese Möglichkeit im Vertrag verankert ist. Demnach kann die Zusammenarbeit beendet werden, wenn ein Bebauungsplan nach drei Jahren keine Rechtskraft erlangt hat.

Durch die Vertragskündigung entstehen der Stadt Kosten in Höhe von 30.000 Euro – die Räte hatten kurz den Atem angehalten und noch höhere Kosten befürchtet. Dennoch sind auch die 30.000 kein Pappenstiel.

Die Verwaltung muss sich jetzt umgehend nach einem neuen Erschließungsträger umschauen. (cli)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen