Samstag, 27. April 2024

Heizkostenhilfe: Bilanz in Rheinland-Pfalz nach Ende der Antragsfrist – Schweitzer für Fortführung

23. Oktober 2023 | Kategorie: Finanzen, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Politik Rheinland-Pfalz, Ratgeber, Regional, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz

Foto: Pfalz-Express

RLP – Am 20. Oktober 2023 endete die Antragsfrist für die Härtefallhilfen des Bundes für Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern* heizen. Laut Sozialminister Alexander Schweitzer haben seit Mai 2023 rund 32.600 Menschen in Rheinland-Pfalz diese Hilfe beantragt.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) hat bisher mehr als 28.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 9,6 Millionen Euro bewilligt.

Schweitzer sagte, dass die meisten Antragsteller das Online-Verfahren genutzt hätten, das eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung ermöglicht habe. Er fügte hinzu, dass die Nachfrage nach dem Bundesprogramm jedoch deutlich unter den Erwartungen gelegen habe. Der Bund habe dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt, von denen Rheinland-Pfalz rund 86 Millionen Euro zugewiesen worden seien.

Schweitzer forderte daher, das Heizkostenprogramm im Winter 2023/2024 fortzusetzen und den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern: „Es steht zu befürchten, dass viele Menschen auch in der beginnenden Heizsaison mit hohen Energiekosten zu kämpfen haben werden. Alle Instrumente, die zu einer Entlastung von Haushalten in finanzieller Notlage beitragen können, sollten daher genutzt werden“, so Schweitzer.

*Info

Leitungsgebundene Energieträger sind solche, die über ein Netzwerk von Rohren oder Kabeln zu den Verbrauchern gelangen, wie zum Beispiel Gas, Strom oder Fernwärme.

Nicht leitungsgebundene Energieträger sind solche, die in Form von Flüssigkeiten, Feststoffen oder Gasflaschen geliefert oder gelagert werden müssen, wie zum Beispiel Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas oder Kohle. Die Härtefallhilfen des Bundes sollen Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, bei den gestiegenen Energiekosten entlasten.

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