
RLP-Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Foto: Pfalz-Express
Die Bundesregierung plant ein Ende aller Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März 2023. Allein die Maskenpflicht für Besucher in medizinischen Einrichtungen bleibt weiter bis zum 7. April bestehen.
Gesundheitsminister Clemens Hoch begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach heute in einer Sonderschalte der Fachminister. „Die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Dank hervorragender Impfstoffe, einer hohen Disziplin und dem Durchhaltevermögen der Menschen im Land ist es uns gelungen, dem Virus die Stirn zu bieten. Uns ist es in den vergangenen Monaten gelungen, medizinische und pflegerische Einrichtungen zu entlasten. Die Gefahr, dass sowohl das Gesundheitssystem als auch die gesamte Gesellschaft zusammenbrechen, ist gebannt. Selbst das Auslaufen der Maskenpflicht im ÖPNV und vermehrte Kontakte beispielsweise in der laufenden Fastnachtssaison haben nicht dazu geführt, dass das System kollabiert“, sagte der Minister.
Daher werde auch Rheinland-Pfalz seine Corona-Bekämpfungsverordnung parallel zur Entscheidung und dem Geltungsbereich des Bundes zum 28. Februar 2023 auslaufen lassen.
Die letzten drei Pandemiejahre seien eine schwere Zeit für das Land gewesen. Auch dürfe nicht vergessen werden, dass das Corona-Virus zahlreiche Menschenleben gekostet habe. „Wir verdanken den Frauen und Männern in der Forschung und Entwicklung der Impfstoffe, dass wir jetzt den Blick nach vorne richten können und kritisch unsere Lehren aus der Pandemie ziehen können, damit wir auf kommende Krisen besser vorbereitet sind. Gleichzeitig gilt es erneut, danke zu sagen an die vielen Menschen, die mit ihrem Einsatz vor allem im medizinischen und pflegerischen Bereich schier Unmenschliches geleistet haben“, so Hoch.
Rheinland-Pfalz war am 13. März 2020 in den Corona-Lockdown gestartet. Rund neun Monate darauf startete die größte Impfkampagne rund um den Globus. Knapp drei Jahre und 34 Corona-Bekämpfungsverordnungen später entfallen die erlassenen Schutzmaßnahmen, weil der Bund die Rechtsgrundlage für die Länder aufhebt.

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