Lockerungen: Rheinland-Pfalz nimmt etliche Corona-Maßnahmen zurück

9. Februar 2022 | Kategorie: Donnersbergkreis, Gesundheit, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Politik Rheinland-Pfalz, Ratgeber, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz

Malu Dreyer
Foto: Rolf H. Epple/Pfalz-Express

RLP – Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am Mittwoch erste Schritte zur Rücknahme von Corona-Maßnahmen angekündigt.

Mit einem sogenannten Perspektivplan für das Frühjahr soll schrittweise gelockert werden.

Ab Freitag, 18. Februar, soll gelten:

  • 2G im Handel entfällt – Regeln dann einheitlich wie schon im Lebensmitteleinzelhandel. „Auch eine Quadratmeterbeschränkung halten wir für entbehrlich“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
  • Unter 2.000 Zuschauern gelten keine Kapazitätsbegrenzungen; Innen: 30 Prozent Auslastung und max. 4.000 Zuschauer, außen: 50 Prozent Auslastung und max. 10.000 Zuschauer.

Ab Freitag, 4. März soll gelten:

  • Die Kontaktbeschränkung für Geimpfte entfällt. Private Feiern für Geimpfte sind wieder möglich.
  • Einheitlich 2G in Gastronomie, Sport, bei Veranstaltungen und Kosmetik. Das „plus“, also der Test oder Booster für Geimpfte, entfällt.
  • Die Testpflicht für Schüler in der Freizeit entfällt wegen regelmäßiger Schultests.
  • Die 3G-Regelung gilt wieder bei körpernahen Dienstleistungen mit Maske, zum Beispiel beim Frisör.

Ab Montag, 7. März

  • Diskotheken und Clubs können wieder öffnen – unter 2Gplus-Bedingungen.

„Enorme Erleichterung für den Einzelhandel“

Auch die FDP in der RLP-Ampelregierung bekräftige nochmals die Beschlüsse: „Es ist richtig, jetzt die ersten Maßnahmen wieder zurückzunehmen, sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag, Philipp Fernis. „Trotz hoher Infektionszahlen entwickelt sich glücklicherweise die Belastung der Krankenhäuser und insbesondere der Intensivstationen stabil.“ Eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems sei mit der vorherrschenden Omikron-Variante derzeit nicht zu befürchten. Insbesondere für den Einzelhandel sei der Wegfall der 2G-Regeln eine „enorme Erleichterung.“

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