Mittwoch, 24. April 2024

Corona: Das gilt ab 20. März in Rheinland-Pfalz – Maske beim Einkaufen bleibt vorerst

19. März 2022 | Kategorie: Gesundheit, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Ratgeber, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz

FFP2-Masken
Foto: Pfalz-Express

RLP – Der 20. März 2022 wird hin und wieder als „Freedom-Day“ bezeichnet.

Denn an diesem Tag soll die Änderung des (Bundes)Infektionsschutzgesetzes in Kraft treten. Die Länder sind dann nur noch befugt, bestimmte Auflagen anzuordnen. Laut Bund sollen zwar bis 20. März die meisten Beschränkungen wegfallen, die Länder können aber eine Übergangsregelung bis zum 2. April nutzen. Das tut Rheinland-Pfalz.

In Rheinland-Pfalz ist nun die 32. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Große Änderungen enthält sie nicht, da die Landesregierung die bisherigen Regelungen in den meisten Bereichen beibehält.

Maskenpflicht

Demnach gilt, dass überall dort, wo der Impf-, Test- oder Genesenenstatus kontrolliert wird, überwiegend keine Maske mehr getragen werden muss. Im Einzelhandel und in anderen nicht kontrollierten öffentlichen Bereichen gilt die Maskenpflicht aber weiter.

Schulen

Auch an allen weiterführenden Schulen bleibt es für zwei Wochen länger bei der Maskenpflicht – auch am Platz. Anlasslos wird an Schulen weiterhin zweimal die Woche getestet werden.

Gastronomie und Hotels

Es gilt wieder die 3G-Regel: Geimpft, genesen oder getestet (bisher 2G plus).

Großveranstaltungen

Gleichzeitig bleiben die Regeln auch für Großveranstaltungen bestehen. Entfallen müssen aber wegen der Vorgaben des Bundesrechts zum 20. März Abstandsgebote, Kapazitäts- und Kontaktbeschränkungen.

Quarantäne

Bei der Absonderungsverordnung (Quarantäne) wird die Möglichkeit, sich nach einer Infektion oder als erwachsene Kontaktperson freizutesten, um zwei Tage verkürzt. Bei der Berechnung zählen der Tag des letzten Kontakts oder der Testung jetzt mit. Ein Freitesten ist dann am siebten Tag (nicht erst nach Ablauf von sieben Tagen) der Quarantäne möglich. „Fällt beispielsweise dienstags der Corona-Test positiv aus, so ist bereits am Montag darauf eine Freitestung möglich“, sagte RLP-Gesundheitsminister Clemens Hoch. Dies verkürze die Absonderungsdauer effektiv um zwei Tage.

Infektionszahlen steigen weiter

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Morgen des 19. März 2022 vorläufig 260.239 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 9,8 Prozent oder 23.153 Fälle mehr als am Samstagmorgen vor einer Woche.

Die Inzidenz stieg laut RKI-Angaben von 1706,3 (18. März) auf 1735 am 19. März (neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage). Das ist wie schon in den letzten Tagen wieder ein Rekordhoch. (cli)

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