Donnerstag, 25. April 2024

Rheinland-Pfalz kassiert Corona-Ausnahmen für die Feiertage

8. Dezember 2020 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz

Foto: dts Nachrichtenagentur

RLP – Rheinland-Pfalz kassiert die ursprünglich geplanten Corona-Ausnahmen für die Feiertage wieder weitgehend ein.

Man könne sich allenfalls vorstellen, dass sich zwischen dem 23. und 27. Dezember bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen dürfen, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag nach einer Sitzung des Landeskabinetts. An Silvester dürfe es jedoch keinerlei Lockerungen geben. „Wir möchten auch nicht, dass geböllert wird“, sagte Dreyer. Es werde zudem auch über ein Alkoholverbot nachgedacht. Dieses Jahr werde es „kein Silvester der Partys, kein Silvester der Feuerwerke“ geben.  Rheinland-Pfalz wolle diesbezüglich noch abwarten, ob sich eine bundesweite Linie durchsetze. Eine neue Rechtsverordnung werde erst nächste Woche beschlossen, sagte Dreyer.

„Wir sind jetzt in der sechsten Woche des Teil-Lockdowns. Leider müssen wir feststellen, dass trotz der Maßnahmen die Infektionszahlen nicht stark genug sinken, um eine Entlastung der Kliniken zu erreichen. Die Todesfälle bei Covid-19-Patienten und -Patientinnen nehmen zu. Das werden wir nicht hinnehmen.“

Deswegen habe der Ministerrat beraten, von den Weihnachtslockerungen des Beschlusses vom 25. November nicht vollständig Gebrauch zu machen. „Wir halten es für sinnvoll, Weihnachtslockerungen allenfalls vom 23. bis zum 27. Dezember vorzunehmen. Die Zahl von 10 Menschen, die sich treffen können, sollte auf maximal drei Hausstände begrenzt werden, wobei deren Kinder bis 14 Jahre bei der Bestimmung der Personenzahl nicht mitzählen. „Niemand will und muss die Weihnachtsfeiertage einsam und alleine verbringen. Und ich glaube, dass jeder nochmals genau prüfen sollte, welches Risiko von Familienfeiern ausgehen kann“, so die Ministerpräsidentin.

Für Silvester soll es keine Ausnahmen geben. Für diese Zeit soll wieder gelten, dass sich maximal fünf Leute aus zwei Hausständen treffen. Partys und große Menschenansammlungen mit hohem Alkoholkonsum an Silvester seien definitiv nicht zu verantworten und sollen auf öffentlichen Plätzen und auf öffentlichen Straßen verboten werden ebenso wie Silvesterfeuerwerk. „Die Krankenhäuser sind bereits jetzt sehr belastet. Es wäre nicht zu verantworten, wenn dort an Silvester eine zusätzliche Belastung auf die Menschen im Gesundheitssektor zukommt, weil sie alkoholisierte Patienten und Verletzte durch Feuerwerksverbrennungen behandeln müssen“, sagte Dreyer.

Für die Orte mit besonders hohen Infektionszahlen gibt es bereits eine Hotspot-Strategie: In Rheinland-Pfalz liegen bisher die Kommunen der Vorderpfalz, der Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer über einer Sieben-Tagesinzidenz von mehr als 200 Infizierten auf 100.000  Bürger. Diese Schutzmaßnahmen umfassen:

  • Eine strengere Kontaktbegrenzung: Ein Hausstand plus zwei Personen aus nur noch einem weiteren Hausstand
  • Eine zusätzliche Besuchsbegrenzung in Alten und Pflegeheimen: 1 Person für 1 Stunde am Tag
  • Eine Begrenzung der allgemeinen Ladenöffnung bis 21:00 Uhr
  • Ein Verkaufsverbot alkoholischer Getränke in der Zeit von 21:00 bis 6:00 Uhr.
  • Eine Ausgangsbegrenzung mit Ausnahmen in der Zeit von 21:00 bis 5:00 Uhr und ein
  • strenger Vollzug der Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und belebten Straßen.
  • Wechselunterricht grundsätzlich ab der 8. Klasse mit wenigen definierten Ausnahmen wie z.B. den Abschlussklassen.

(dts Nachrichtenagentur/red) 

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