Geschützter Biber fasst im Landkreis Südwestpfalz Fuß

21. März 2023 | Kategorie: Regional, Regional, Südwestpfalz und Westpfalz

Zuletzt gab es im Trualbtal markante Spuren vorhandener Biber: Gefällte Bäume …

Südwestpfalz. Der Biber galt in Rheinland-Pfalz seit 1840 als ausgestorben. Im Landkreis Südwestpfalz wurden in den letzten Jahren nun wieder einige Nachweise auf vorhandene Biber festgestellt, aktuell wird von sechs Biberfamilien im Landkreis ausgegangen.

Eingewandert könnten sie aus dem Elsass oder den benachbarten Bundesländern sein. Denn dort wurde deren Wiederansiedlung mit Projekten gefördert.

In der Südwestpfalz siedelt sich der Biber wieder natürlich an. Ähnlich wie bei der Renaturierung der Ill im Saarland wird die Rückkehr dabei von Maßnahmen zur Renaturierung gefördert, wie der im Jahr 2021 an der Felsalb abgeschlossenen und zudem von weniger genutzten, naturnahen Auenlandschaften. Gesichtet wurden Biber seit 2015 bereits im Hornbachtal bei Dietrichingen, ab 2020 im Felsalbtal, zudem im Schwarzbachtal. Ob er sich auch im Trualbtal ansiedelt, wo er im Jahr 2022 gesichtet wurde, bleibt abzuwarten.

Im Regelfall handelt es sich um Mitteilungen von Naturschützern oder die Biber werden zufällig gesichtet. Mit etwas Glück können sie in der freien Natur beobachtet werden. Am besten aber aus sicherer Entfernung, empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde (UNB), um eine Störung dieser seltenen Tiere auszuschließen und damit deren Erhalt zu fördern.

Der europäische Biber (Castor fiber) hatte es in der Vergangenheit nicht leicht mit dem Menschen. Bereits im Mittelalter wurde er aufgrund seines wärmenden Fells stark bejagt. Aber auch wegen seines Fleisches wurde ihm nachgestellt. Denn zur Fastenzeit der Katholiken war der Verzehr von Biber nicht verboten – er zählte nach der damaligen kirchlichen Auffassung nämlich zu den Fischen.

Zudem wurde er lange Zeit wegen seines sogenannten Bibergeils intensiv verfolgt. Hierbei handelt es sich um ein Drüsensekret, das bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts als medizinische Allzweckwaffe galt. Angesichts der langen menschlichen Verfolgung verwundert es nicht, dass sich der Biberbestand über viele Jahrzehnte hinweg erheblich reduziert hat, bis er in Rheinland-Pfalz schließlich als ausgestorben galt.

„Umso erfreulicher ist es, dass sich der Nager von der früheren Bejagung sukzessive erholt, seine pfälzischen Wurzeln neu entdeckt und seine ursprüngliche Heimat wieder besiedelt“, teilt Raphael Philipp von der Unteren Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung Südwestpfalz mit.

Wie sind die Auswirkungen von Biberdämmen einzuordnen?

Teilweise hängt dem Biber aber auch ein schlechtes Image an. Es kursieren Vorurteile, dass die von ihm errichteten Biberdämme die Gewässerdurchgängigkeit für Fische reduzieren würden, womit eine negative Auswirkung auf die Gewässerfauna verbunden sein soll. „Dem ist jedoch nicht so. Es gibt durchaus positive ökologische Effekte“, stellt Philipp klar, „Die Dämme sind für Fische passierbar. Sie dienen ihnen sogar als Rückzugsraum und steigern auch die Zahl ihrer Laichplätze. Von der höheren Strukturvielfalt profitieren ebenfalls weitere Artengruppen wie Libellen und Amphibien“.

Der Biber besiedelt vorzugsweise Gewässer in störungsarmen Auenlandschaften, wo er gerne Staudämme errichtet. Der Wasserstau ist für den Biber wichtig, denn so wird die von ihm bewohnte Biberburg geflutet und damit auch vor Fressfeinden wie dem Fuchs geschützt. Gleichzeitig fließt das Wasser nur gedrosselt ab und wird dadurch stärker in der Landschaft gehalten, was den natürlichen Hochwasserschutz fördert.

Diese artspezifische Verhaltensweise kann hin und wieder mit den Interessen des Menschen kollidieren, da auch angrenzende Anliegergrundstücke geflutet werden können. Etwaige Konfliktlagen lassen sich allerdings im Regelfall in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden und mit Biberexperten schnell und sachgerecht lösen.

Was tun, wenn Biber Dämme bauen?

Selbst Hand anlegen – ohne die Miteinbeziehung der Naturschutzbehörde – darf man aber nicht. Denn der europäische Biber zählt nach der Bundesartenschutzverordnung und der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu den streng geschützten Tierarten. Daher darf der Biber beispielsweise nicht gefangen, verletzt oder während seiner Fortpflanzungszeit und der anschließenden Jungenaufzucht gestört werden.

Der gesetzliche Schutz erstreckt sich auch auf seine Lebensstätten, zu denen sowohl die von ihm errichtete Biberburg als auch die Biberdämme zählen. In Anbetracht seiner Historie und der lang andauernden Verfolgung durch den Menschen ist der strikte Schutz nachvollziehbar und wichtig. Erhebliches, nicht ausräumbares Konfliktpotential entstand dabei zumindest hier bisher nicht, informiert die UNB.

……und ein begonnener Dammbau.
Fotos: Kreisverwaltung Südwestpfalz

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