München- Bayern sieht derzeit keine Notwendigkeit, die Klage gegen die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einzureichen: „Die Flüchtlingszahlen gehen zurück, der Druck hat nachgelassen“, sagte der Justizminister Bayerns, Winfried Bausback, der F.A.Z.
„Bayerns Handlungsfähigkeit und Eigenstaatlichkeit sind, jedenfalls gegenwärtig, nicht mehr unmittelbar in Gefahr“, fügte er an. Die Antwort aus dem Kanzleramt auf einen Protestbrief von Ministerpräsident Horst Seehofer kritisierte er derweil: „In der Tat ist die Bundesregierung überhaupt nicht auf die Argumente Bayerns eingegangen“, sagte er.
Man scheue offenbar die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung, weil der Argumentation Bayerns wenig entgegenzusetzen sei. „Die Bundesregierung hat jedoch der Sache nach reagiert – und ist faktisch auf unseren Kurs eingeschwenkt“, sagte er. Bausback hob allerdings auch hervor, dass die Option der Klage bestehen bleibe. „Der Bund ist verfassungsrechtlich verpflichtet, für eine wirksame Grenzsicherung und Zuwanderungskontrolle zu sorgen.
Diese Schutzpflicht hat der Bund auch im Interesse der Länder und ihrer Staatlichkeit zu erfüllen.“ In der Asylpolitik bezeichnete Bausback Wien als Vorbild. (dts Nachrichtenagentur)

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