Mittwoch, 24. April 2024

Industrie- und Handelskammern: Bayern erschwert Flüchtlingen Ausbildungsaufnahme

19. Oktober 2016 | Kategorie: Nachrichten
Foto: dts Nachrichtenagentur

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern in Bayern werfen der Staatsregierung in München vor, das Integrationsgesetz zu torpedieren und Flüchtlingen die Aufnahme einer Ausbildung zu erschweren.

Laut eines Berichts der „Süddeutschen Zeitung“  haben sie Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) geschrieben und ihn aufgefordert, eine Anweisung des bayerischen Innenministeriums zu korrigieren, die das seit 1. August geltende neue Integrationsgesetz umsetzt.

Die Aussichten von Flüchtlingen auf einen Ausbildungsplatz hätten sich dadurch deutlich verschlechtert, sagte Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des bayerischen Industrie- und Handelskammertags.

Die Regelung habe zu einer „erheblichen Verunsicherung in den Betrieben geführt“. Viele Ausbildungsbetriebe mit Geflüchteten fragten sich nun: Bleibt er oder geht er? So jedenfalls werde es nicht funktionieren, bis 2019 wie geplant 60.000 Flüchtlinge in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in Bayern zu integrieren.

In der Anweisung vom 1. September legt das bayerische Innenministerium das Integrationsgesetz restriktiv aus und knüpft die Duldung, also das Bleiberecht von bestimmten Geflüchteten an sehr eng definierte Voraussetzungen.

Der Bayerische Flüchtlingsrat und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hatten deshalb gewarnt, dass nun „Tausenden Jugendlichen und Heranwachsenden ein Leben in der Warteschleife“ drohe.

Das Bundesinnenministerium gibt Bayern jedoch Rückendeckung. Wie die Länder die Regeln umsetzen, sei deren Sache, teilte das Ministerium auf Anfrage der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, mit.

Bayerns Auslegung stehe in „keinem Widerspruch“ zu den Zielen des Integrationsgesetzes. Die Grünen-Politikerin sieht es hingegen so wie die Kammerchefs: „Arbeitgeber in Bayern werden es sich jetzt zweimal überlegen, ob sie Asylsuchende oder Geduldete ausbilden“, sagte Pothmer.

Mit dem Integrationsgesetz wollte die Bundesregierung bestimmten Geflüchteten mehr Sicherheit geben, dass sie während ihrer Lehrzeit in Deutschland bleiben dürfen. Außerdem gibt es für sie ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung. (dts Nachrichtenagentur) 

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken
Schlagworte: , ,

Kommentare sind geschlossen