Neustadt-Hambach. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat entschieden, dass im Rahmen des Ausbaus der Dammstraße (L 512) im Ortsteil Hambach keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Das hat die städtische Umweltabteilung mitgeteilt. Die Prüfung, so die SGD, habe ergeben, dass das Vorhaben „keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen“ nach sich zieht.
Die Entscheidung ist eine Voraussetzung dafür, dass die SGD nun zeitnah die Genehmigung des Bauvorhabens erteilen kann.
Die Dammstraße befindet sich in einem desolaten Zustand, ihre Sanierung ist mit knapp 1 Millionen Euro veranschlagt. (stadt-nw)
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