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Bluttat in Kandel: Polizei widerspricht Kreisverwaltung – „Jugendamt wurde detailliert informiert“

3. Januar 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim
Foto: Pfalz-Express

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Ludwigshafen/Kreis Germersheim Das Polizeipräsidium Rheinpfalz widerspricht in einer öffentlichen Mitteilung der Kreisverwaltung Germersheim im Fall des jungen Afghanen, der am 27. Dezember in Kandel seine 15-jährige Ex-Freundin erstochen hatte.

Die Kreisverwaltung hatte am 2. Januar bekannt gegeben, dass das zuständige Kreisjugendamt zwar Kenntnisse von zwei Strafanzeigen gegen den Afghanen gehabt habe – aber nicht im Detail.

Das Jugendamt habe am 18. Dezember von der Polizei erfahren, dass der Jugendliche in eine körperliche Auseinandersetzung in der Schule verwickelt war und er Bilder, die persönliche Rechte verletzen könnten, auf seinem Handy habe.

Bei diesem Telefonat sei das Jugendamt zwar über die Strafanzeigen informiert, nicht jedoch mit dem Inhalt der Bedrohung des Mädchens, schrieb die Kreisverwaltung.

Die Polizei widerspricht dem und bekräftigt ihre Darstellung, dass die beteiligten Stellen umfassend über vorliegende Erkenntnisse und Maßnahmen informiert wurden.

Zunächst habe der Sachbearbeiter der Polizei am Nachmittag des 18. Dezember den Vormund des Beschuldigten beim Jugendamt Germersheim in einem Telefonat erstmals über die gegen den Afghanen vorliegende Strafanzeige vom 15.12. und den Tatvorwürfen vom 17. und 18.12.2017 informiert.

Dieses Telefonat sei als Maßnahme im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem dokumentiert.

Der Sachbearbeiter habe dem Vormund mitgeteilt, dass der Beschuldigte ehrverletzende Bilder des Mädchens anderen öffentlich zugänglich machte, dem Mädchen drohte, sie am Bahnhof Kandel „abzupassen“ und, dass sie in Zukunft „aufpassen“ müsse.

Der Jugendliche war am 27. November in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Jugendlichen auf einem Schulgelände in Wörth verwickelt. Er wurden noch am gleichen Tage von dem Geschädigten angezeigt. Auch darüber habe der polizeiliche Sachbearbeiter den Vormund des afghanischen Asylbewerbers informiert.

Am 19. Dezember sei dann ein weiteres Telefongespräch zwischen dem Sachbearbeiter der Polizei und dem Vormund beim Jugendamt geführt worden. Auch dieses Telefonat sei dokumentiert. Neben dem Hinweis auf die Sicherstellung des Handys habe der Polizei-Sachbearbeiter die Straftaten erneut detailliert dargestellt, insbesondere ausgesprochenen Drohungen bezüglich „abpassen“ und „aufpassen“ in der Zukunft.

Am Tag zuvor hatte der Polizist gemeinsam mit einem weiteren Polizeibeamten die IGS Kandel aufgesucht, nachdem er kurz vorher von der Schulleitung darüber informiert worden war, dass sich der Afghane in der Schule befinden würde.

Er habe sich in Begleitung von zwei Betreuerinnen, die für ihn in der Wohngruppe in Neustadt zuständig waren, befunden.

Im Beisein der Betreuerinnen wurde er laut Polizei zunächst belehrt; danach fand eine Gefährderansprache * statt. Dabei wurde ihm wurde vorgehalten, dass er in sozialen Netzwerken Bilder des Mädchen anderen zugänglich gemacht, sie beleidigt und ihr gedroht zu habe, sie „abzupassen“.

„Dem Beschuldigten wurde erläutert, dass er eine Vorladung zur Polizei erhalten werde und er sich zu den Vorwürfen äußern könne. Sein Handy wurde sichergestellt“, so die Polizei. (red/pol)

* Individuelle Ansprache, dass „polizeiliches Interesse an seiner Person besteht, die Gefährdungslage bei der Polizei registriert wird und die Lage ernst genommen wird“.

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6 Kommentare auf "Bluttat in Kandel: Polizei widerspricht Kreisverwaltung – „Jugendamt wurde detailliert informiert“"

  1. Lucifers Friend sagt:

    Schon bei geringsten Verstößen gegen Auflagen müssen Straftäter Abgeschoben werden. Aber es ist nur gut, daß´es die AfD gibt, die wird bei einem Wählerauftrag diesen Saustall ausmisten.

  2. Klaus sagt:

    „Tolles“ Jugenamt und „tolle“ Mitarbeiter, da hat man wohl einfach dreist gelogen aka „Fehler gemacht“

  3. Sirwalter sagt:

    Ich denke mal, da hat sich beim Jugendamt ein Mitarbeiter noch im Winterschlaf befunden und wollte nicht geweckt werden. Oder er hat nach der Devise „wer nichts macht, macht auch keine Fehler“ gearbeitet. Dass dann so ein Ergebnis letztendlich herauskommt, hat er sicherlich nicht erwartet. Nun, was auch menschlich ist, wird natürlich alles abgestritten. Kennen wir doch alles aus unserem Arbeitsleben, oder??

  4. Stefan sagt:

    Typisch für unsere Schreibtischhocker.
    Keiner will jetzt die Verantwortung übernehmen! Die Polizei ist wenigsten in der Lage , die Gespräche zu dokumentieren oder aufzuzeichen. Aber diese Beweismittel werden sicher unabsichtlich verschwinden und ein Azubi oder Praktikant muss dafür gerade stehen…

  5. Familienvater sagt:

    Michael Klonovsky, 29. Dezember 2017
    Mord in Kandel
    Keiner hat etwas falsch gemacht

    http://ef-magazin.de/2017/12/29/12045-mord-in-kandel-keiner-hat-etwas-falsch-gemacht
    Zitat: „……………..
    Keiner hat etwas falsch gemacht. Auch die Medien nicht. Die „Tagesschau“ erklärte auf anscheinend vielfache Anfrage: „Nach allem, was wir bisher wissen, handelt es sich um eine Beziehungstat. So schrecklich sie gewesen ist, vor allem für die Eltern, Angehörigen und Bekannten – aber ‚Tagesschau‘ und tagesschau.de berichten in der Regel nicht über Beziehungstaten.“

    Stimmt. Es handelt sich um eine Beziehung: die deutsch-afghanische nämlich.“

    Dieser Artikel erschien zuerst auf „Acta diurna“.