Kreis Germersheim: Graupapageien dürfen seit Anfang Februar nicht mehr ohne EG-Vermarktungsbescheinigungen verkauft oder in sonstiger Weise vermarktet werden. Das teilte die Kreisverwaltung mit.
Die Bescheinigung muss bei der zuständigen Naturschutzbehörde des Verkäufers, bei der das Tier gemeldet ist, beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn für das jeweilige Tier noch aus früherer Zeit (1984 bis 1997) eine amtliche blaue „Cites-Bescheinigung“ vorliegt, da diese lediglich die rechtmäßige Herkunft des Tieres bestätigt, aber nicht die erforderliche Ausnahme von den geltenden Vermarktungsverboten beinhaltet.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim. Ansprechpartner ist Manfred Wüst, Tel.-Nr.: 07274/53246, E-Mail: m.wuest@kreis-germersheim.de.
Hintergrund ist eine Änderung der entsprechenden EU-Verordnung, durch die mit Wirkung vom 04.02.2017 der Graupapagei in den Anhang A der Verordnung (EU) 2017/160 aufgenommen wurde. Dies betrifft sowohl den Graupapagei (Psittacus erithacus erithacus) als auch den Timneh-Graupapagei (Psittacus erithacus timneh).
Eine Vermarktung von Graupapageien ohne gültige EU-Vermarktungsbescheinigung ist eine Straftat. Diese kann sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch dem Käufer verfolgt werden.

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