
Schilfgebiet im Landschaftsschutzgebiet „Kaltenbachbruch“ bei Hochstadt,
welches im Bereich eines Grasweges mit einem chemischen Mittel behandelt wurde.
Foto: kv-süw
SÜW. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als untere Naturschutzbehörde weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass chemische Mittel nicht auf freiem Feld angewendet werden dürfen.
Dies umfasst u. a. Herbizide und Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Pflanzen und Tieren sowie Wirkstoffe, die den Naturhaushalt oder den Entwicklungsablauf von Pflanzenoder Tieren beeinträchtigen können. Sie dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen, und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewandt werden. Sie dürfen außerdem nicht in oder in unmittelbarer Nähe zu Gewässern verwendet
werden.
Das Verbot erstreckt sich auch auf Gemeinden, die diese Mittel auf befestigten Plätzen und Wegen einsetzen wollen. Ausnahmen kann die zuständige Pflanzenschutzbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier) nur in bestimmten Fällen zulassen.
Der Einsatz zugelassener chemischer Mittel ist im Rahmen der ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung und der Bewirtschaftung von Haus- und Kleingärten zulässig. Die zurzeit beobachtete Praxis einiger Bürger nicht bewirtschaftete Flächen mit einzubeziehen, ist jedoch keine ordnungsgemäße Bewirtschaftung. Es handelt sich dabei nicht um landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass Verstöße mit hohen Geldbußen geahndet werden können. Das Risiko, dass mit der Anwendung von chemischen Mitteln für Menschen, Tiere und Pflanzen verbunden ist, beruht zum einen auf der direkten toxischen (giftigen) Wirkung auf den Organismus, zum anderen auf die nicht beabsichtigten Folgewirkungen für den Naturhaushalt.
Manche Inhaltsstoffe weisen eine längere Beständigkeit im Boden auf und belasten damit den Bodenhaushalt, andere Mittel werden ausgewaschen und belasten somit den Wasserhaushalt.
Eine weitere Nebenwirkung ist die Vernichtung von Wildkräutern, diewiederum Existenzgrundlage für viele nützliche Tierarten sind.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Anwendung chemischer Mittel mit vielen Risiken für den Naturhaushalt, und damit auch für den Menschen als Teil dieses Systems verbunden ist.
Die Naturschutzbehörde appelliert daher an alle Gemeinden, sowie Bürger des Landkreises auf die Anwendung chemischer Mittel außerhalb landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen zu verzichten und die entsprechenden Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz zu beachten.
Nähere Informationen erteilt die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung unter 06341/940 440 oder 940 231. (kv-süw)

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