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Bluttat in Kandel: Mutmaßlicher Täter stammt offenbar aus Kabul

3. Januar 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim
Foto: pfalz-express.de

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Kandel – Die Staatsanwaltschaft Landau und das Polizeipräsidium Rheinpfalz haben neue Details zu dem afghanischen Flüchtling, der am 27. Dezember mutmaßlich die 15-jährige Mia in Kandel erstochen hat, mitgeteilt.

Nach bisherigen Erkenntnissen soll der angeblich 15-Jährige vor seiner Flucht vermutlich in der Provinz Kabul in Afghanistan gelebt haben, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig mit.

Im April 2016 kam er als unbegleiteter minderjähriger Ausländer nach Deutschland. Im Mai 2016 wurde er in den Bereich der Kreisverwaltung Germersheim zugewiesen.

Zum ausländerrechtlichen Status ist bisher bekannt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den von ihm gestellten Asylantrag im Februar 2017 abgelehnt hat. Allerdings lag auch ein Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes vor.

Der Afghane war nach eigenen Angaben bei seiner Einreise nach Deutschland nicht im Besitz eines Ausweises und hat sein Geburtsdatum mit 1.1. 2002 angegeben.

Da es bislang keine gesicherten Erkenntnisse zum tatsächlichen Alter des Beschuldigten gibt, will die Staatsanwaltschaft Landau ein medizinisches Gutachten zur Bestimmung des Alters in Auftrag geben.

Das vorläufige Obduktionsergebnis ergab, dass das Mädchen durch mehrere Messerstiche verletzt wurde und ein Stich im Bereich des Herzens tödlich war.

Der in Untersuchungshaft sitzende Afghane schweigt weiterhin zu der Tat. Zwischenzeitlich wurde der Wohnraum des mutmaßlichen Täters in Neustadt durchsucht. Die sichergestellten Beweismittel, unter anderem zwei Mobiltelefone und diverse Unterlagen, werden nun gesichtet und ausgewertet.

Daneben konzentrierten sich derzeit die Ermittlungen besonders auf die Vernehmungen von Zeugen und die kriminaltechnischen Untersuchungen, so Möhlig.

Die Ermittlungen zu dem Motiv, den Hintergründen sowie dem konkreten Tatgeschehen gehen weiter. (red)

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16 Kommentare auf "Bluttat in Kandel: Mutmaßlicher Täter stammt offenbar aus Kabul"

  1. Lucifers Friend sagt:

    Da gibt es keine unnötigen Diskussionen, ein Steinzeitmensch bleibt ein Steinzeitmensch und muss unverzüglich Abgeschoben werden.

  2. Aufgewachte sagt:

    Warum eigentlich weigert sich Frau Dreyer, eine Altersbestimmung als Regel vornehmen zu lassen? Will sie, dass die Situation eskaliert? Sie selbst muss ja auch nichts befürchten, da sie eine polizeiliche Bewachung hat. Wie moralisch tief ist diese Frau gesunken, dass sie sich auch jetzt nach der brutalen Tat noch weigert? Wer finanziert diese Realitätsverweigerer? Ich muss gestehen, dass ein überaus vernünftiger Vorschlag von Boris Palmer gekommen ist, der eine Umkehr der Beweislast dahingehend fordert, dass er zunächst einmal von der Volljährigkeit der Asylbewerber ausgeht, wenn nicht der Beweis des Gegenteils erbracht wurde. Parteiübergreifend sollten Gesetze zum Wohle aller gelten. Ich will keine Linken und Antifa, die mit ihren Aktionen beweisen, dass sie menschenverachtend sind ebenso wie die Regime von Stalin, Mao oder Hitler. Ich will keine politisch korrekten Menschen, sondern menschlich korrekte und ehrliche Politiker, die nicht nur aus Büchern empfohlene Worthülsen von sich geben, sondern ihre Politik zum Wohle des Volkes gestalten.

    • Wahrscheinlichkeit sagt:

      Vielleicht gibt es ja im Umfeld der Ministerpräsidentin durchaus noch Menschen mit mathematischen Fähigkeiten. Die haben sich aus dem Saarland das mal erzählen lassen, wie das so läuft:
      Ein vollständiger Test würde voraussichtlich bei 2/3 eh nur das bereits vermutete Alter bestätigen.
      Beim letzten Drittel bleibt dann noch die Frage um wieviele Monate es denn überhaupt noch gegangen wäre, bis sie sowieso als volljährig gezählt worden wären.
      Da ist es durchaus sinnvoll nur in echten Zweifelsfällen Ressourcen dafür einzusetzen. Bei Strafverfahren wird es so oder so zu einer Altersbestimmung kommen.

      Davon abgesehen ist das reine Alter ein wenig hilfreiches Maß, den tatsächlich notwendigen Betreuungsbedarf eines Menschen festzulegen. Es gibt etliche Fälle von Jugendlichen mit problematischem Elternhaus, die pünktlich zum 18. Geburtstag aus sämtlichen Förder- und Betreuungsprogrammen fallen, das Jugendamt ist dann von heute auf morgen nicht mehr zuständig.
      Diese Menschen in ein selbstbestimmtes geregeltes Leben zu führen, ist eine dringenste gesellschaftliche Aufgabe (die aktuell nicht ausreichend erfüllt wird), bevor sie auf einem Pfad der dauerhaften Abhängigkeit von Sozialleistungen landen. Und bei Fällen mit Flucht im Lebenslauf können sie die eh schon bestehenden Probleme gerne dreimal so hoch ansetzen.

      Im Zweifelsfall ist eine intensivere Betreuung eines 18- oder 19- jährigen, für den Betreuten und auch die Gesellschaft auf die er vorbereitet werden soll, die bessere Alternative als denjenigen sich selbst zu überlassen.

      • Klaus sagt:

        @Wahrscheinlichkeit

        Die Leute „verlieren“ ihren Pass/ihre Papiere nicht ohne Grund, sie wollen ihre Identität und ihr wahres Alter verschleiern (in vernünftigen Ländern ist das übrigens eine Straftat), ProAsyl Aktivisten ermutigen diese Menschen zusätzlich.

        Im Fall Kandel ist das „Geburtsdatum“ der 01.01.2002, der 01.01 wird von der Asylindustrie auch nicht ohne Grund gewählt, es ermöglicht eine max. Bewirtschaftungszeit des Falles.

        Ein vollständiger Test bei Leuten, die ohne Papiere eingereist sind und ihr Geburtsdatum „vergessen“ haben würde das ganze Ausmass der Lüge bei der Asylbewirtschaftung offenbaren, das ist der Grund warum der sozial-industrielle Komplex und die Politik dies mit allen Mitteln verhindern wollen.

    • Klaus sagt:

      Warum wohl ? Die Politik fürchtet natürlich den nächsten Skandal, meiner Beobachtung nach sind falsche Altersangaben sehr weit verbreitet und werden in der gesamten Asylbewirtschaftung nicht hinterfragt.

      Daraus könnte sich ein grosser Untreue-Skandal entwickeln, der dann auch strafrechtliche Konsequenzen haben dürfte, immerhin geht es hier um mehrere Milliarden Euro pro Jahr an Kosten.

      Was für Mitarbeiter beim Jugendamt arbeiten zeigt ja der aktuelle Fall:

      <>

  3. Johannes Zwerrfel sagt:

    Ein 15-jähriger, der zwar keine Papiere bei sich hatte, hat also bereits zwei Smartphones, obwohl er erst seit 20 Monaten in Deutschland ist.

    Ich weiß ja nicht, wieviel Handys ihr zu Hause habt, in Betrieb?
    Mehrere Handys haben eher Dealer oder LoverBoys oder IS-Kämpfer oder oder… …

    • LuftWasserLicht sagt:

      Kennen sie einen 15-jährigen ohne Smartphone?

    • Vieltelefonierer sagt:

      Johannes, soviel ich weiß, müssen die Jungs (oder sehr sehr wenige Mädels) über Ihren Betreuer (die Kinder- und Jugendhilfe) nur bei der Behörde (=Jugendamt) einen Antrag stellen, dass sie ein Smartphone wünschen und haben wollen. Ganz sicher wird es dann eins geben, wenn nicht vom Amt bezahlt, dann eben durch private Spenden, denn schließlich wäre es völlig unmenschlich, diese Menschen von der Kommunikation mit Ihren lieben zurückgebliebenen zuhause völlig abzuschneiden (ist jetzt etwas zynisch-sorry, entspricht aber wohl doch der Wahrheit). Es ist so in etwa das gleiche wie mit dem Fahrrad, es wird einfach gebraucht um sich schneller fortzubewegen und irgendwoher kommts dann, manchmal auch um damit unversichert auf ein Auto zu knallen, bei dem der Geschädigte noch selbst den Schaden bezahlen kann – ups.
      Ich frage mich immer, wer schließt bei nicht geschäftsfähigen Minderjährigen den Handyvertrag mit der Telekommunikationsfirma ab. Wenn die Rechnungen dafür kommen (vielleicht mit vielen Auslandsgespräche – ohne EU-Roaminggebühren! – räusper) müssen diese ja dann auch von jemandem bezahlt werden. Ohje – Fragen über Fragen.
      Weiß es denn jemand genauer wie das funktioniert?
      PS: Das mit den zwei Stück Smartphones ließe sich vielleicht so erklären. Wenn Asylsuchender Hr. XY zuerst in Germersheim ansässig und betreut wurde, dann hat er dort wohl sein erstes Smartphone bekommen. Wenn er dann nach Neustadt umgesiedelt wurde und dort dann ein anderes Jugendamt zuständig ist und in der Personenakte NICHT vermerkt ist, dass der Herr XY schon in Germersheim ein Smartphone (von Steuergelder?) erhalten hat , dann kann er in Neustadt sein zweites Smartphone beim Jugendamt beantragen, was Ihm in aller Voraussicht nach auch wieder irgendwie gestattet wird. Oder das zweite Smartphone (oder beide) ist/sind geklaut, diese Variante ist natürlich auch möglich. Man liest ja oft, dass junge Menschen (i.d.R. Deutsche) überfallen werden, deren Handy/Smartphone nach dem Überfall dann fehlt. Naja vielleicht klärt es sich ja auf – oder wegen der viele Fälle auch nicht.

      • Johannes Zwerrfel sagt:

        Ja, Fragen über Fragen:

        Warum wird stets der Ausweis, aber NIE Handys verloren?
        😉

  4. Kunz Eckhard sagt:

    Das Kreisjugendamt bezahlt ca. 6000 € pro Monat für diesen Verbrecher.
    So hoch ist die Rente von ca. 5 Renter nach 45 Jahren Arbeit.
    Diesen traumatisierten Saukerl Lebenslang im Steinbruch malochen lassen. Bis das Wasser im Arsch kocht.
    Ist das sachlich genug ?

    Eckhard Kunz

    • Demokrat sagt:

      Nach meiner Meinung stellen die Flüchtlinge einen gewaltigen Markt dar.
      Vermutlich sind es die Gutmenschen die sich hier eine goldene Nase verdienen.
      Die Dummen sind wie immer die Steuerzahler.

  5. Johannes Zwerrfel sagt:

    Weil er nicht abgeschoben wurde musste Mia sterben.

    Sein Asylantrag wurde im Februar 2017 abgelehnt

  6. Weil sagt:

    Und dann gab es noch im Mai 2017 einen schweren Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul:

    http://www.pfalz-express.de/deutsche-botschaft-in-kabul-bleibt-noch-monate-geschlossen/

    Ist alles nicht so einfach, wie das sich mancher vorstellt.