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Bluttat in Kandel: Polizei widerspricht Kreisverwaltung – „Jugendamt wurde detailliert informiert“

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Ludwigshafen/Kreis Germersheim Das Polizeipräsidium Rheinpfalz widerspricht in einer öffentlichen Mitteilung der Kreisverwaltung Germersheim im Fall des jungen Afghanen, der am 27. Dezember in Kandel seine 15-jährige Ex-Freundin erstochen [2] hatte.

Die Kreisverwaltung hatte am 2. Januar bekannt [3] gegeben, dass das zuständige Kreisjugendamt zwar Kenntnisse von zwei Strafanzeigen gegen den Afghanen gehabt habe – aber nicht im Detail.

Das Jugendamt habe am 18. Dezember von der Polizei erfahren, dass der Jugendliche in eine körperliche Auseinandersetzung in der Schule verwickelt war und er Bilder, die persönliche Rechte verletzen könnten, auf seinem Handy habe.

Bei diesem Telefonat sei das Jugendamt zwar über die Strafanzeigen informiert, nicht jedoch mit dem Inhalt der Bedrohung des Mädchens, schrieb die Kreisverwaltung.

Die Polizei widerspricht dem und bekräftigt ihre Darstellung, dass die beteiligten Stellen umfassend über vorliegende Erkenntnisse und Maßnahmen informiert wurden.

Zunächst habe der Sachbearbeiter der Polizei am Nachmittag des 18. Dezember den Vormund des Beschuldigten beim Jugendamt Germersheim in einem Telefonat erstmals über die gegen den Afghanen vorliegende Strafanzeige vom 15.12. und den Tatvorwürfen vom 17. und 18.12.2017 informiert.

Dieses Telefonat sei als Maßnahme im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem dokumentiert.

Der Sachbearbeiter habe dem Vormund mitgeteilt, dass der Beschuldigte ehrverletzende Bilder des Mädchens anderen öffentlich zugänglich machte, dem Mädchen drohte, sie am Bahnhof Kandel „abzupassen“ und, dass sie in Zukunft „aufpassen“ müsse.

Der Jugendliche war am 27. November in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Jugendlichen auf einem Schulgelände in Wörth verwickelt. Er wurden noch am gleichen Tage von dem Geschädigten angezeigt. Auch darüber habe der polizeiliche Sachbearbeiter den Vormund des afghanischen Asylbewerbers informiert.

Am 19. Dezember sei dann ein weiteres Telefongespräch zwischen dem Sachbearbeiter der Polizei und dem Vormund beim Jugendamt geführt worden. Auch dieses Telefonat sei dokumentiert. Neben dem Hinweis auf die Sicherstellung des Handys habe der Polizei-Sachbearbeiter die Straftaten erneut detailliert dargestellt, insbesondere ausgesprochenen Drohungen bezüglich „abpassen“ und „aufpassen“ in der Zukunft.

Am Tag zuvor hatte der Polizist gemeinsam mit einem weiteren Polizeibeamten die IGS Kandel aufgesucht, nachdem er kurz vorher von der Schulleitung darüber informiert worden war, dass sich der Afghane in der Schule befinden würde.

Er habe sich in Begleitung von zwei Betreuerinnen, die für ihn in der Wohngruppe in Neustadt zuständig waren, befunden.

Im Beisein der Betreuerinnen wurde er laut Polizei zunächst belehrt; danach fand eine Gefährderansprache * statt. Dabei wurde ihm wurde vorgehalten, dass er in sozialen Netzwerken Bilder des Mädchen anderen zugänglich gemacht, sie beleidigt und ihr gedroht zu habe, sie „abzupassen“.

„Dem Beschuldigten wurde erläutert, dass er eine Vorladung zur Polizei erhalten werde und er sich zu den Vorwürfen äußern könne. Sein Handy wurde sichergestellt“, so die Polizei. (red/pol)

* Individuelle Ansprache, dass „polizeiliches Interesse an seiner Person besteht, die Gefährdungslage bei der Polizei registriert wird und die Lage ernst genommen wird“.

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