Samstag, 27. April 2024

Auf dem Standstreifen ohne Warnzeichen „geparkt“: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg

30. August 2018 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße

Foto: dts Nachrichtenagentur

Edesheim – „Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten.

Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m bis 150 m Entfernung.“

Das ist eine Grundregel, die man bereits in der Fahrschule vermittelt bekommt. Weil am Mittwochabend (29. August) sein Auto Kühlerflüssigkeit verlor, „parkte“ ein 38-jähriger Mann aus dem Taunus seinen Renault Kangoo unbeleuchtet auf dem Standstreifen der A 65 bei Edesheim, kurz vor der Raststätte Pfälzer Weinstraße Ost.

Zu Fuß besorgte sich der Mann die Betriebsmittel. Als er an sein Fahrzeug zurück kam, empfing ihn die Streife und händigte ihm einen entsprechenden Bußgeldbescheid in Höhe von 60 Euro (plus 1 Punkt in der Verkehrssünderdatei) aus.

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