Asylbewerber mit Vorstrafen aus Guinea lässt sich nicht abschieben: Neustadt bezahlt Charterflug für 45.000 Euro

20. Januar 2016 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Regional
Die Ausweisung eines Asylbewerbers aus Guinea kostet die Stadt Neustadt eine Menge Geld. Symbolbild:dts Nachrichtenagentur

Die Ausweisung eines Asylbewerbers aus Guinea kostet die Stadt Neustadt eine Menge Geld.
Symbolbild:dts Nachrichtenagentur

Neustadt. Im öffentlichen Teil des Hauptausschusses am 19. Januar beschäftigte sich das Gremium mit der Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 45.000 Euro für die Abschiebung eines guineischen Staatsbürgers.

Zu den Hintergründen: Der Asylantrag des Mannes wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Der Betroffene ist somit abzuschieben (§ 58 AufenthG). Er befindet sich derzeit in Abschiebehaft.

Die für den 28. Dezember 2015 geplante Abschiebung wurde auf Grund der Vorstrafen des Betroffenen von drei Bundespolizeibeamten begleitet. Sie scheiterte am „Verhalten des Ausländers“, teilte die Stadt mit.

Ein erneuter Rückführungsversuch mit einem Linienflug ist nach Einschätzung der Bundespolizei nicht erfolgversprechend. Diese Einschätzung wird von der Ausländerbehörde geteilt.

Der Asylbewerber soll deshalb am 4. oder 5. Februar an einer durch das Land Nordrhein-Westfalen geplanten Chartermaßnahme teilnehmen und endgültig abgeschoben werden.

Der von der Stadt Neustadt an der Weinstraße zu tragende Kostenanteil hierfür – es handelt sich um einen Direktflug unter besonderes hohen Sicherheitsvorkehrungen – beläuft sich voraussichtlich auf rund 45.000 Euro.

Die Aufwendungen für diese Maßnahme übersteigen die hierfür vom Stadtrat im Haushalt 2016 bereit gestellten Mittel.

Die Angelegenheit ist in Neustadt bisher einmalig.

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3 Kommentare auf "Asylbewerber mit Vorstrafen aus Guinea lässt sich nicht abschieben: Neustadt bezahlt Charterflug für 45.000 Euro"

  1. Tom F sagt:

    „Die für den 28. Dezember 2015 geplante Abschiebung wurde auf Grund der Vorstrafen des Betroffenen von drei Bundespolizeibeamten begleitet. Sie scheiterte am Verhalten des Ausländers“

    Was lief schief? Hat der illegale Migrant die drei deutschen Polizisten mit Wattebällchen beworfen?

    Mein Gott – wie bescheuert sind unsere Gesetze, an die sich unsere Ordnungsverhüter halten müssen!

    Einmal kurz wehren…und der Migrant hätte seine Hautfarbe vor Augen gesehen….

    Wann darf sich Deutschland endlich bei solchen Straftätern verteidigen?

  2. Ambrosia sagt:

    Sind die alle bekloppt??
    Dann setzt ihn doch in den Knast.
    Tolles Signal, jeder der beißt und um sich schlägt darf bleiben.

    Waren das drei Dorfpolizisten? Vielleicht besser die Bundespolizei rufen.

    45.000 € für Altenheime und Kindertagesstätten wären besser angelegt.

  3. Wotan sagt:

    An Board von Luftfahrzeugen geniest der Pilot das Hausrecht. Er alleine entscheidet, ob er einen (abzuschiebenden) Passagier mitnimmt oder nicht.

    Sorry, auch wenn aus Ihrer Sicht die Lösung eigentlich so einfach war … leider muss ich Ihnen widersprechen, denn mit „Wattebällchen“ oder „Dorfpolizisten“ hat das nichts zu tun.

    Rückführer sind Profis, die genau wissen, was sie tun (müssen).