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Asylbewerber mit Vorstrafen aus Guinea lässt sich nicht abschieben: Neustadt bezahlt Charterflug für 45.000 Euro

Die Ausweisung eines Asylbewerbers aus Guinea kostet die Stadt Neustadt eine Menge Geld. Symbolbild:dts Nachrichtenagentur [1]

Die Ausweisung eines Asylbewerbers aus Guinea kostet die Stadt Neustadt eine Menge Geld.
Symbolbild:dts Nachrichtenagentur

Neustadt. Im öffentlichen Teil des Hauptausschusses am 19. Januar beschäftigte sich das Gremium mit der Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 45.000 Euro für die Abschiebung eines guineischen Staatsbürgers.

Zu den Hintergründen: Der Asylantrag des Mannes wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Der Betroffene ist somit abzuschieben (§ 58 AufenthG). Er befindet sich derzeit in Abschiebehaft.

Die für den 28. Dezember 2015 geplante Abschiebung wurde auf Grund der Vorstrafen des Betroffenen von drei Bundespolizeibeamten begleitet. Sie scheiterte am „Verhalten des Ausländers“, teilte die Stadt mit.

Ein erneuter Rückführungsversuch mit einem Linienflug ist nach Einschätzung der Bundespolizei nicht erfolgversprechend. Diese Einschätzung wird von der Ausländerbehörde geteilt.

Der Asylbewerber soll deshalb am 4. oder 5. Februar an einer durch das Land Nordrhein-Westfalen geplanten Chartermaßnahme teilnehmen und endgültig abgeschoben werden.

Der von der Stadt Neustadt an der Weinstraße zu tragende Kostenanteil hierfür – es handelt sich um einen Direktflug unter besonderes hohen Sicherheitsvorkehrungen – beläuft sich voraussichtlich auf rund 45.000 Euro.

Die Aufwendungen für diese Maßnahme übersteigen die hierfür vom Stadtrat im Haushalt 2016 bereit gestellten Mittel.

Die Angelegenheit ist in Neustadt bisher einmalig.

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