Südpfalz – Aufgrund der Möglichkeit, bisher noch nicht berücksichtige Flächen des ehemaligen Tanklagers Jockgrim als Ausgleichsfläche zu benutzen, wird derzeit im Zusammenhang mit der zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe das erforderliche naturschutzfachliche Konzept überarbeitet.
Das geht aus einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, Dorothea Bär, an den südpfälzischen Bundestagsabgeordneten Dr. Thomas Gebhart (CDU) hervor. Das Schreiben bezieht sich auf angefragte Informationen der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz.
Damit bestehe die Möglichkeit, den landespflegerischen Begleitplan so zu erstellen, dass damit ein Planfeststellungsbeschluss getroffen werden kann. Die rheinland-pfälzische Straßenbauverwaltung arbeite derzeit mit Hochdruck an den dafür notwendigen Plan- und Begründungsunterlagen.
Gebhart hatte sich zuvor an das Ministerium in Berlin gewendet und sich erkundigt, welche konkreten landespflegerischen Untersuchungen auf Landesebene noch für erforderlich gehalten werden.
Es verdichte sich der Eindruck, dass die Verfahren auch nach Jahren der Planung noch immer weiter in die Länge gezogen würden, so Gebhart und der CDU-Landtagsabegordnete für den Kreis Germersheim, Martin Brandl. Die Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg hätten die überfälligen Planfeststellungsverfahren „nach wie vor nicht abgeschlossen. Wir drängen darauf, dass dieser Termin eingehalten wird.“
Ministerpräsidentin Malu Dreyer hingegen hatte bei einem Besuch in Germersheim vor einiger Zeit davon gesprochen, dass von Verschleppung keine Rede sein könne, aber zuerst auf allen Ebenen Rechtssicherheit hergestellt werden müsse, damit eventuelle Klagen von beispielsweise Naturschutzverbänden das Projekt nicht noch weiter verzögerten. (red/cli)

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Da wird nichts in die Länge gezogen.
Es ist lediglich so, dass die Rheinland-Pfälzer Behörden und das Bundesverkehrsministerium sich für eine Trassenführung entschieden haben, von der von Anfang an klar war, dass sie unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu enormen Problemen führen und kaum genehmigungsfähig sein würde. Dass es dabei nicht schneller vorangehen kann, ist die logische Konsequenz daraus. Es hätte ja durchaus eine Alternative zur Verfügung gestanden, die diese Probleme nicht aufgeworfen hätte.
Davon abgesehen werden für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen ggf. ca. 10 Jahre erforderlich sein, BEVOR überhaupt GEBAUT werden DARF. Dann kommt es auf ein halbes Jahr mehr oder weniger auch nicht er an.
ob es sinnvoll ist unzählige Fahrzeuge im regelmäßig Stau stehen zu lassen sei mal aus naturschutzgründen dahin gestellt?!?
Die Frage ist diesem Zusammenhang falsch gestellt.
Denn (1.) ist das Stauaufkommen zwischen Karlsruhe und Wörth längst nicht so groß, wie es meist dargestellt wird. Das lässt sich problemlos daran ablesen, dass viele, die von ihrem Wohnort direkt mit der Bahn bis vor ihre Arbeitsstelle fahren könnten, immer noch mit dem Auto pendeln, und ist auch durch die beim Faktencheck vorgelegte Stauuntersuchung und viele Auskünfte von Pendlern belegt.
Und (2.) wird sich am Stau, wenn er dann doch auftritt, durch die neue Brücke nach der derzeitigen Planung überhaupt nichts ändern. Das Staurisiko wird sogar steigen. Denn der Engpass besteht darin, dass nach der Rheinbrücke Maxau die Straßenführung von 3 auf 2 Fahrstreifen verengt wird. Wenn dort demnächst statt 3 Spuren sogar 5 Spuren auf 2 zusammengeführt werden sollen, kann es dadurch kaum besser werden.
Also ein Brückengegner…
der Faktencheck 🙂 der ist so gut wie eine Statistik die man selbst nicht gefälscht hat.
Fakt bleibt, dass die jährliche Instandsetzung natürlich eine (Volks-)wirtschaftliche, langfristige und vorallem eine sehr sinnvolle Investion ist.