Martin Brandl/Thomas Gebhart: „Land meldet zweite Rheinbrücke nur unter Vorbehalt an“

5. Mai 2013 | Kategorie: Politik regional

 

Die Rheinbrücke zwischen der Pfalz und Badem-Württemberg ist ein sogenannter „Flaschenhals“. Zu Stoßzeiten kommt es zu regelmäßigen Staus. Foto: Licht

Mainz/Südpfalz – Der Landtagsabgeordnete Martin Brandl und der Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (beide CDU) üben Kritik an der Haltung der Landesregierung zur zweiten Rheinbrücke.

Innenminister Roger Lewentz (SPD) hatte unlängst die Liste der Verkehrsprojekte zur Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan vorgelegt. „Darunter wird auch die zweite Rheinbrücke bei Wörth aufgezählt, die als einziges Projekt allerdings mit dem Vermerk „Anmeldung in Abstimmung mit BW“ versehen ist, so Gebhart und Brandl. Nach Meinung der beiden Politiker überlässt Mainz zuviel Verantwortung in dieser Frage der baden-württembergischen Landesregierung.

„Damit bleibt die Landesregierung wieder einmal vage. Heißt dies nun ja oder nein zur Anmeldung der zweiten Rheinbrücke im Bundesverkehrswegeplan? Bedeutet die Formulierung, dass das von den Grünen geführte Verkehrsministerium in Stuttgart das letzte Wort haben wird?“, fragen Gebhart und Brandl.

Die beiden Landesregierungen drückten sich seit zwei Jahren vor einer klaren Entscheidung, ob sie die zweite Rheinbrücke wollen oder nicht, so die CDU-Politiker: „Wir erwarten, dass den Bürgern auf beiden Seiten des Rheins endlich reiner Wein eingeschenkt wird.“ (red)

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