Zu wenige AfD-Sitze in den Ausschüssen: Gutachter von Arnim sieht Verfassungswidrigkeit bestätigt

2. Juli 2016 | Kategorie: Politik regional, Politik Rheinland-Pfalz, Rheinland-Pfalz
Pressekonferenz der AfD in Mainz zum Thema Sitzverteilung in den Ausschüssen.

Pressekonferenz der AfD in Mainz zum Thema Sitzverteilung in den Ausschüssen.

Die rheinland-pfälzische AfD droht mit Klage, wenn sie nicht mehr Sitze in Parlamentsausschüssen erhält.

Die Partei fühlt sich durch eine am 18. Mai im Landtag verabschiedete vorläufige Geschäftsordnung benachteiligt. In dieser wurde die Anzahl der Ausschussmitglieder jeder Fraktion für die 15 Fachausschüsse geregelt.

Dabei sei das bisher gültige Zählverfahren zum Nachteil der AfD geändert worden, so AfD-Landeschef Uwe Junge. Die Anzahl der AfD-Vertreter sei durch die Umstellung halbiert worden. Dadurch seien AfD-Wählerstimmen unterproportional in den Landtagsausschüssen vertreten.

Die Partei hatte den renommierten Speyerer Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim mit einem Gutachten beauftragt. Er hält die geplante Änderung der Geschäftsordnung des Landtags für verfassungswidrig.

In einem 23-seitigen Rechtsgutachten schrieb von Arnim, dass die AfD bei der Landtagswahl beinahe 10 Prozent mehr Stimmen als FDP und Grüne zusammen erhalten habe. Dennoch dürfe sie nur wie die kleinen Parteien ein Ausschussmitglied in den Fachausschuss entsenden.

Die Grünen waren bei der Wahl mit 5 Prozent nur knapp wieder in den Landtag eingezogen, die FDP hatte 6 Prozent erreicht, die AfD das Doppelte: 12 Prozent.

„Von Arnim erklärt in seinem Gutachten die Verfassungswidrigkeit der geänderten Mainzer Geschäftsordnung, indem er Parallelfälle aufzeigt und höchstrichterliche Urteile zitiert“, so Uwe Junge. „Er kommt zum Schluss, dass es sich hierbei unter anderem um eine Verfassungswidrigkeit wegen gezielter Benachteiligung der AfD-Fraktion, um einen unzulässigen Systembruch in der Neuregelung sowie um Willkür und Missbrauch der parlamenta­rischen Mehrheit handelt.“

Der rheinland-pfälzische AfD-Chef hofft nun auf eine Einigung im Rechtsausschuss des Landtags. Sollte keine Einigung erzielt werden, will die AfD vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof klagen.

Landtagspräsident Hendrik Hering will das Gutachten erst einmal prüfen lassen. (red)

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