Karlsruhe – Der im Zuge der Ermittlungen gegen Netzpolitik.org in der Kritik stehende Generalbundesanwalt Harald Range sieht sich durch ein Gutachten in seiner Haltung bestätigt.
Er habe das externe Gutachten Mitte Juni in Auftrag gegeben, erklärte Range. „Der unabhängige Sachverständige sollte klären, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt.“
Der Sachverständige habe Range mitgeteilt, „dass es sich nach seiner vorläufigen Bewertung bei den am 15. April 2015 veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der Sachverständige hat damit die Rechtsauffassung der Bundesanwaltschaft und des Bundesamtes für Verfassungsschutz insoweit vorläufig bestätigt.“
Range habe die Bewertung des Sachverständigen dem Bundesjustizministerium „unverzüglich mitgeteilt“. „Mir wurde die Weisung erteilt, das Gutachten sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzuziehen. Dieser Weisung habe ich Folge geleistet.“
Die Presse- und Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, so Range weiter. Dieses Recht gelte aber auch im Internet nicht schrankenlos: „Es entbindet Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze. Über die Einhaltung der Gesetze zu wachen, ist Aufgabe der Justiz. Diese Aufgabe kann sie nur erfüllen, wenn sie frei von politischer Einflussnahme ist. Daher ist die Unabhängigkeit der Justiz von der Verfassung ebenso geschützt wie die Presse- und Meinungsfreiheit.“
Es sei ein „unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“, auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, „weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint“, erklärte Range. (dts Nachrichtenagentur)
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