Mittwoch, 24. April 2024

Volker Wissing: FDP fordert „ehrliche Flüchtlingspolitik“

24. Juli 2015 | Kategorie: Politik regional, Politik Rheinland-Pfalz

Dr. Volker Wissing, Vorsitzender der rheinland-pfälzischen FDP.
Foto: pfalz-express.de/Licht

Mainz – Die rheinland-pfälzischen Freien Demokraten kritisierten die Weigerung der Grünen, Balkanländer als sichere Herkunftsländer anzuerkennen.

„Die Grünen tun in der Landesregierung nichts, damit die Kommunen vor Ort die vielen Flüchtlinge angemessen versorgen können, gleichzeitig verweigern sie alle Maßnahmen, die helfen könnten, das Problem zu entschärfen“, kritisierte der Vorsitzende der rheinland-pfälzischen Liberalen, Dr. Volker Wissing.

Die Politik der Grünen gehe vor allem zu Lasten der Flüchtlinge mit einem berechtigten Asylanspruch. Diese könnten nicht angemessen versorgt und untergebracht werden, wenn das Asylgesetz auf Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern beliebig ausgedehnt werde.

„Das Grundrecht auf Asyl bezieht sich eindeutig auf politische Verfolgung. Das sollte auch die Landesregierung respektieren, vor allem wenn sie nicht bereit ist, den Kommunen mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, um Flüchtlinge vor Ort angemessen unterzubringen und zu versorgen“, so Wissing.

Das Asylrecht sei kein inoffizielles Einwanderungsrecht, es diene dem Schutz vor politischer Verfolgung. Der FDP-Vorsitzende warnte die Grünen davor, dieses Prinzip auszuhöhlen. Diese Form der grünen Willkürpolitik untergrabe den Rechtsstaat.

Wissing erneuerte die Forderung seiner Partei nach einem Einwanderungsgesetz. „Es wäre ehrlicher, statt einer willkürlichen Zuwanderung über das Asylgesetz eine gesteuerte über ein Einwanderungsgesetz zu ermöglichen. Hier sind auch SPD und CDU im Bund gefordert.“

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Ein Kommentar auf "Volker Wissing: FDP fordert „ehrliche Flüchtlingspolitik“"

  1. Wo fängt ehrliche Flüchtlingspolitik an. Ich hatte mir gerade gestern zu diesem Thema am Beispiel eines anderen Beitrages Gedanken gemacht. Da wurde diese Schlagersängerin Fischer aufgefordert, endlich was für Flüchtlinge zu machen, wie der Schweiger. Im Thema, da mich beide sowohl – Frau Fischer als auch Herr Schweiger – nicht interessieren, eine widerwärtige Presse unter jedem Niveau. Ich formuliere das Thema Flüchtlingsproblem mal als Advocatus Diaboli. Für mich gibt es kein Flüchtlingsproblem, sondern ein Politikerproblem. Anscheinend haben die überalterten Volksvertreter schon Gedächtnislücken. Ein schrankenloses Asylrecht gibt es in Deutschland nicht mehr. Das wurde 1993 geändert. Wer über ein EU-Land oder ein anderes Nachbarland Deutschlands einreist, hat keinen Anspruch auf Asyl und kann sofort abgewiesen werden. Das besagt die sogenannte „Drittstaatenregelung“, die auch in anderen EU-Ländern existiert. Auch Flüchtlinge aus „sicheren Herkunftsstaaten“, also Ländern, in denen keine Verfolgung oder unmenschliche Behandlung droht, haben keinen Anspruch auf Asyl. Zudem können über Flughäfen eingereiste Bewerber bis zu 19 Tage festgehalten werden, um ihren Asylantrag zu prüfen. Dies ist möglich, da die Transitbereiche von Flughäfen als „exterritoriale Gebiete“ eingestuft werden. So können Asylverfahren schon vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt und die Einreise verweigert werden. Recht auf Asyl hat, wer politisch verfolgt ist. Eine Definition dazu findet sich im Grundgesetz nicht. Erst durch höchstrichterliche Urteile und die Definition der Genfer Flüchtlingskonvention wurde der Begriff der „politischen Verfolgung“ konkretisiert: Sie muss von einem Staat ausgehen und die Menschenwürde der betroffenen Person schwerwiegend verletzen.
    Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkrieg oder Naturkatastrophen und die Verfolgung durch nicht-staatliche Akteure wie Bürgerkriegsparteien begründen damit ausdrücklich keinen Anspruch auf Asyl. Zusätzlicher Schutz besteht noch, seit der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 können jedoch auch nicht-staatlich Verfolgte Flüchtlingsstatus erhalten. Sowohl Asylberechtigte als auch anerkannte Flüchtlinge erhalten eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Wenn weder Asyl oder der Flüchtlingsstatus gewährt werden kann, besteht noch die Möglichkeit des „subsidiären Schutzes“. Im Fall einer existentiellen Bedrohungssituation, z.B. bei drohender Todesstrafe oder Folter, ist eine Abschiebung verboten.
    Es besteht in Deutschland wieder mal das typische Problem, Gesetze richtig anwenden, statt Änderungen usw. zu fordern. Wirtschaftsflüchtlinge sind für mich egoistische humanitäre gegen das bestehende Recht verstoßende Menschen, die dringend benötige Plätze für die Menschen, die berechtigt und tatsächlich Anspruch auf Hilfe haben, blockieren, wegnehmen usw.
    Der Anspruch auf tatsächliche Hilfe für Flüchtlinge ist klar geregelt und eine staatliche Aufgabe, aber keine Aufgabe für ökonomischen Profit mit dem Elend der Menschen zu ziehen. Es wäre Aufgabe der Presse, dies darzustellen, statt irgendwelche Promis als Gutmensch ständig zu servieren, die das Gutmenschsein am eigenen Portemonnaie messen. Die gewählten Volksvertreter müssen entsprechende der Gesetze zum Wohle der tatsächlichen Flüchtlinge handeln. Als Ergänzung zur ehrlichen Flüchtlingspolitik meine beide Beiträge zu dem Thema http://juergen-und-ursula-zwilling.de/article.php?action=show&nid=452&category=10 und http://juergen-und-ursula-zwilling.de/article.php?action=show&nid=478&category=10 auf meiner Seite.