
Verbandsgemeindeverwaltung in Kandel.
Foto: Pfalz-Express
Die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel erhält den Dienstbetrieb am kommenden Montag, 16.03.2020, zu den regulären Öffnungszeiten von 8 Uhr bis 12 Uhr aufrecht.
Das teilte die Veraltung mit. Ab Dienstag, 17.03.2020, muss mit reduzierten Bürgerdienstleistungen gerechnet werden; der Kundenverkehr wird dann eingeschränkt; das Verwaltungsgebäude bleibt für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen. Bürger werden gebeten, den Kontakt zur Verwaltung möglichst per Telefon oder E-Mail zu suchen. Termine sind grundsätzlich vorab telefonisch zu vereinbaren. Der Haupteingang bleibt ebenso wie der Eingang über die Gartenstraße verschlossen. Am Haupteingang muss deshalb die Kingel und die Sprechanlage benutzt werden.
Für die Verbandsgemeindewerke in den Büroräumen, Im Stadtkern 1, gilt diese Regelung analog.
Bürgermeister Volker Poß bittet um Verständnis für diese Einschränkungen, die letztlich dem Schutz aller Bürger, aber auch der Mitarbeiter der Verwaltung dienen. Dabei bleibe die Hoffnung, dass mit den vielfältigen Maßnahmen die Infektionskette unterbrochen und das zu erwartenden Ausmaß der Corona-Infektionen eingedämmt werden kann.
Notbetreuung in den Grundschulen und in den Kindertagesstätten
Seitens der Verwaltung wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Landesregierung die Schließung aller Schulen und Kindertagesstätten verfügt hat. Auch dadurch soll die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden. Die Schulen und Kindertagesstätten bleiben voraussichtich bis zum Ende der Osterferien am 17.04.2020 geschlossen.
Zur Betreuung der Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Grundversorgung der Bevölkerung haben und denen keine anderweitige Verfügung steht, wird eine Notbetreuung gewährleistet. Die Verwaltung stehe in engem Kontakt mit den Schul- und Kita-Leiterinnen.
An der Ludwig-Riedinger-Grundschule Kandel und an den Grundschulen Freckenfeld, Minfeld und Steinweiler wird die Notbetreuung vor Ort durch die jeweilige Schule organisiert. Eltern werden gebeten, sich bei Fragen unmittelbar an die jeweilige Schule zu wenden.
Für die der Notbetreuung unterliegenden Schüler wird seitens der Verbandsgemeine auch die erweiterte Betreuung im Rahmen der Betreuenden Grundschule zu den üblichen Betreuungszeiten sichergestellt. Dies gilt ebenso für die Schülerhorte in Kandel und in Minfeld.
Die Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Kandel schließen sich bei der Notfallbetreuung zusammen.
Für die Notbetreuung in Betracht kommende Kinder aus allen Kindertagesstätten der Stadt Kandel, der Ortsgemeinde Erlenbach und der Ortsgemeinde Steinweiler besteht die Möglichkeit, die neu errichtete Kindertagesstätte „Die Entdecker“, Am Hubhof 1, Kandel, zu besuchen.
Kinder der Kindertagesstätten der Ortsgemeinden Freckenfeld, Minfeld und Winden werden in der Kindertagesstätte „Abenteuerland“, Kindergartenstr. 11, Minfeld, betreut.
Bürgermeister Volker Poß weist darauf hin, dass die Maßnahmen der Schul- und Kita-Schließung dazu dienen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Kinder zählen zwar grundsätzlich nicht zu den gefährdeten Gruppe eines schweren Krankheitsverlaufs, sind jedoch Multipikatoren.
Die Maßnahmen wurden aber auch gerade getroffen, damit ein Großteil der Bevölkerung, also die Eltern bzw. Sorgeberechtigten, nicht über das Berufsleben zur Zusammenkunft von Menschen beitragen. Nur so können Viruserkrankungen derzeit eingedämmt werden. Entsprechend dem Sinn und Zweck der Maßnahmen kann nach dem Willen der Landesregierung nur eine restriktive Handhabung der Notbetreuung in Betracht kommen.
Die Notbetreuung gilt nur für Kinder, deren beide Elternteile Berufen zur sogenannten „system-relevanten Infrastruktur“ nachgehen, die also in den nachfolgenden Bereichen arbeiten und keinen Urlaub oder Arbeitsbefreiung erhalten:
- Medizin
- Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr
- Gesundheits- und Altenpflege
- Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
- Telekommunikation
- Landwirtschaftliche Erzeuger
Härtefallregelungen unterliegen der Genehmigung der Verwaltung in Abstimmung mit dem Kindergartenträger.
Die vorbezeichneten Maßnahmen stellen den heutigen Stand am 15. März dar. Kurzfristig notwenig werdende Änderungen behält sich die Verwaltung vor.

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