Donnerstag, 25. April 2024

AFD Rheinland-Pfalz will Gast auf dem Hambacher Schloss sein: Verwaltungsgericht muss entscheiden

16. Oktober 2016 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Politik regional, Regional
Steht das Hambacher Schloss für Demokratie und Versammlungsfreiheit? Foto: Pfalz-Express/ Ahme

Steht das Hambacher Schloss für Demokratie und Versammlungsfreiheit?
Foto: Pfalz-Express/ Ahme

Hambach. Am 28. Oktober wollte die rheinland-pfälzische AfD-Landtagsfraktion eigentlich das Hambacher Schloss mieten. Gefeiert werden soll „100 Tage AfD-Landtagsfraktion“. Geplant waren ein Vortrag, ein Empfang sowie eine Kundgebung. Auch Frauke Petry soll eingeladen gewesen sein.

Aktualisierung: Lesen Sie dazu: Verwaltungsgericht entscheidet: AfD darf Veranstaltung auf Hambacher Schloss abhalten

Nach der Absage durch die Hambacher Schloss GmbH hat die AfD nun einen Eilantrag gegen die Hambacher Schloss-Stiftung gestellt.

Die Beteiligten AfD, Stadt Neustadt und Stiftung wollen sich am kommenden Dienstag zusammen setzen und die Situation besprechen. Falls kein Ergebnis erzielt werden kann, wird das Verwaltungsgericht in Neustadt darüber entscheiden.

Offensichtlich haben verschiedene Gruppen aus dem linken Spektrum ordentlich Druck gemacht und wollen „das Hambacher Schloss der AfD nicht ohne Gegenwehr überlassen“. Auch wolle man vorsorglich eine Gegenkundgebung anmelden. Der Betreiberin, der Hambacher Schloss GmbH selbst, wird ganz offen auf deren Facebook-Seite Konsequenzen angedroht. „Es wird ein nachhaltiger Shit-Storm kommen“ und anderes mehr.

Wegen solcher und anderer Ankündigungen scheinen die Hambacher nun einen Rückzieher gemacht zu haben. „Ob die AFD nun zu Gast auf dem Hambacher Schloss ist, entscheidet das Verwaltungsgericht.“

Die Hambacher Schloss GmbH erklärt den Sachverhalt folgendermaßen: Im August habe die AFD- Fraktion-Rheinland-Pfalz eine Veranstaltungsanfrage an die Hambacher Schloss Betriebs-GmbH gestellt. Der Geschäftsführer der Hambacher Schloss Betriebs-GmbH habe diese gewünschte Veranstaltung abgewiesen.

Und weiter: „Im Grunde darf sich ein Gastronom wegen seines Hausrechtes entsprechend positionieren.“ Schwieriger werde dies „leider an einem öffentlichen Ort“.

„Wir bitten höflich von negativen Bewertungen abzusehen. Wir dürfen hier nichts entscheiden und müssen uns dem Gesetz beugen“.

Verteter der SPD haben unterdessen angekündigt, im Fall eines Stattfindens der Feier „Kontrapunkt“ zu sein, natürlich friedlich. (desa)

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10 Kommentare auf "AFD Rheinland-Pfalz will Gast auf dem Hambacher Schloss sein: Verwaltungsgericht muss entscheiden"

  1. Erhard Keller sagt:

    „leider an einem öffentlichen Ort“
    ist lustig.
    Demokratischen Parteien sollte der Zugang zum Schloss offen stehen.
    AfD ist demokratisch gewählt und mit 12,6 Prozent im Landtag RLP vertreten, mehr als fdp und Grüne zusammen.

    „Linksradikale wollen es verhindern“
    Ist richtig. Denn auch die SPD mit dem Neustadter SPD-OB-Kandidaten Bender, will dem politischen Gegner, einer demokratisch gewählten Partei den Zutritt verwehren und tritt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit mit den Füßen.

  2. E. C. Hauffiert sagt:

    Eine anti-demokratische und FDGO-ablehnende Partei will in der Wiege der Demokratie feiern?

    NIEMALS!

    • Achim Wischnewski sagt:

      Wenn Ihre Behauptungen stimmen würden wäre die AfD verboten und nicht zur Wahl zugelassen worden.
      Da sie aber nicht einmal vom Verfassungsschutz beobachtet wird können Sie davon ausgehen, dass Ihre Unterstellungen falsch sind.

      Desweiteren sollten Sie Ihre Unterstellungen belegen, damit sie überprüfbar sein können.

  3. Hans-Günter Gerstle sagt:

    Wenn alle anderen Parteien auch schon das Hambacher Schloss für deren Veranstaltungen gebucht haben, dann drüfte es kein Problem sein, dass die AfD zu Ihrem Recht kommt.
    Zitat § 3 GG:
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz beinhaltet auch das Verbot der Benachteiligung. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

    • Hans-Günter Gerstle sagt:

      Lieber Herr/Frau Joe,
      bitte nicht einfach so was daherblabbern. Bitte Belege und Beweise liefern.

    • Oskar sagt:

      Es gibt ziemlich genau zwei Arten von AfD-Jüngern:

      – Die einen, die einen IQ unter 100 haben und die nicht raffen, was die AfD für ein menschenverachtendes Wahlprogramm hat
      – dann gibt es die anderen, die es (siehe oben) in der SPD zu nichts gebracht haben und die jetzt diesen Verein nutzen um endlich ihrer politischen Karriere auf die Sprünge zu helfen.

      Was aber nicht heißen soll, dass deren IQ automatisch über 100 ist.

      Schönen Tag,
      Oskar

      • Oskar sagt:

        Joe, der wählt die nicht nur, der sitzt im Landesvorstand!

      • Hans-Günter Gerstle sagt:

        Das Gerichtsverfahren wurde deutlichst ohne jedwelche Auflage/Paragraphen (nicht zulässig!) gewonnen, wie ich es voraussagte. Die Sache mit der Ausgrenzung und Diskriminierung!? Einfach mal das Parteiprogramm lesen, wer’s will und versteht, das hilft. Und dann sag‘ mir doch jemand, wo genau das mit der Ausgrenzung von Religion/Kulturkreis im Programm steht – Seitenanzahl nicht vergessen. Das Parteiprogramm zählt, sonst nix. Zur Ausgrenzung zurück! Wie verbogen muss man denn in diesem Fall hier denken ? Warum ist denn der Artikel über die Gerichtsverhandlung des Eilantrages der AfD überhaupt enstanden? Wenn die Grundlage des Betreibers zum Versagens der Nutzung des Hambacher Schloßes für die AfD keine Ausgrenzung sein soll – was denn sonst??? Jeder Hinz und Kunz (bitte um Entschuldigung für zufällige, aber positiv gemeinte Namensüber-schneidungen) mietet das Hambacher Schloß zu allen möglichen Veranstaltungen. Das Urteil ist im Namen des Volkes völlig richtig ergangen. Tagträumer und Leute die der Meinung sind, die AfD dürfte die Räume des Hambacher Schloßes nicht nutzen dürfen, wurden damit in die Schranken verwiesen und das stärkt mein Vertrauen in unsere Rechtsprechung. Wir sehen uns auf dem Hambacher Schloß – Prost!

  4. Achim Wischnewski sagt:

    Verwaltungsgericht entscheidet über Eilantrag
    AfD darf auf´s Hambacher Schloss

    Das Verwaltungsgericht Neustadt hat positiv über den Eilantrag der AfD gegen die Stiftung Hambacher Schloss entschieden. Nach Auffassung des Gerichts darf die AfD ihre Veranstaltung im Hambacher Schloss abhalten, und zwar ohne Vertragsklauseln.
    Hambacher Schloss

    Diese Klauseln seien nicht zulässig, so das Gericht.

    http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/verwaltungsgericht-entscheidet-ueber-eilantrag-afd-darf-auf-s-hambacher-schloss/-/id=1682/did=18334978/nid=1682/1qp5m4p/index.html

    Das Hambacher Schloss gilt als Wiege der deutschen Demokratie,
    und die AfD ist ein Teil der heutigen Demokratielandschaft.

    Ach ja, Joe, du guckst zu viel LÜGENPRESSE, tztztz
    😉