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AFD Rheinland-Pfalz will Gast auf dem Hambacher Schloss sein: Verwaltungsgericht muss entscheiden

Steht das Hambacher Schloss für Demokratie und Versammlungsfreiheit? Foto: Pfalz-Express/ Ahme [1]

Steht das Hambacher Schloss für Demokratie und Versammlungsfreiheit?
Foto: Pfalz-Express/ Ahme

Hambach. Am 28. Oktober wollte die rheinland-pfälzische AfD-Landtagsfraktion eigentlich das Hambacher Schloss mieten. Gefeiert werden soll „100 Tage AfD-Landtagsfraktion“. Geplant waren ein Vortrag, ein Empfang sowie eine Kundgebung. Auch Frauke Petry soll eingeladen gewesen sein.

Aktualisierung: Lesen Sie dazu: Verwaltungsgericht entscheidet: AfD darf Veranstaltung auf Hambacher Schloss abhalten [2]

Nach der Absage durch die Hambacher Schloss GmbH hat die AfD nun einen Eilantrag gegen die Hambacher Schloss-Stiftung gestellt.

Die Beteiligten AfD, Stadt Neustadt und Stiftung wollen sich am kommenden Dienstag zusammen setzen und die Situation besprechen. Falls kein Ergebnis erzielt werden kann, wird das Verwaltungsgericht in Neustadt darüber entscheiden.

Offensichtlich haben verschiedene Gruppen aus dem linken Spektrum ordentlich Druck gemacht und wollen „das Hambacher Schloss der AfD nicht ohne Gegenwehr überlassen“. Auch wolle man vorsorglich eine Gegenkundgebung anmelden. Der Betreiberin, der Hambacher Schloss GmbH selbst, wird ganz offen auf deren Facebook-Seite Konsequenzen angedroht. „Es wird ein nachhaltiger Shit-Storm kommen“ und anderes mehr.

Wegen solcher und anderer Ankündigungen scheinen die Hambacher nun einen Rückzieher gemacht zu haben. „Ob die AFD nun zu Gast auf dem Hambacher Schloss ist, entscheidet das Verwaltungsgericht.“

Die Hambacher Schloss GmbH erklärt den Sachverhalt folgendermaßen: Im August habe die AFD- Fraktion-Rheinland-Pfalz eine Veranstaltungsanfrage an die Hambacher Schloss Betriebs-GmbH gestellt. Der Geschäftsführer der Hambacher Schloss Betriebs-GmbH habe diese gewünschte Veranstaltung abgewiesen.

Und weiter: „Im Grunde darf sich ein Gastronom wegen seines Hausrechtes entsprechend positionieren.“ Schwieriger werde dies „leider an einem öffentlichen Ort“.

„Wir bitten höflich von negativen Bewertungen abzusehen. Wir dürfen hier nichts entscheiden und müssen uns dem Gesetz beugen“.

Verteter der SPD haben unterdessen angekündigt, im Fall eines Stattfindens der Feier „Kontrapunkt“ zu sein, natürlich friedlich. (desa)

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