Montag, 06. Mai 2024

Versammlung am Hambacher Schloss: Gericht erlaubt roten Teppich, aber nicht alles

20. Oktober 2023 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Das Hambacher Schloss: Sinnbild von Demokratie und Bürgerrechten.
Foto: Pfalz-Express

Neustadt/Hambach – Eine für Sonntag (22. Oktober 2023)  angemeldete Demonstration am Hambacher Schloss darf nur unter bestimmten Auflagen stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden.

Verein will Verfassung erneuern

Der Verein „Unsere Verfassung e.V.“ * will mit der Versammlung unter dem Motto „Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen“ auf die „Bedeutung des historischen Orts für die Demokratiebewegung“ hinweisen. Die Stadt Neustadt hatte jedoch mehrere Einschränkungen verfügt, unter anderem zum Standort eines Informationspavillons, zur Fläche der Abschlusskundgebung, zum Verbot eines roten Teppichs, zu Aufbauten auf einem Rettungsweg und zur Anzahl der Trommler und Musikanten.

Gericht gibt Verein teilweise Recht

Der Verein hatte gegen diese Auflagen geklagt und teilweise Recht bekommen. Das Gericht erlaubte den Einsatz eines roten Teppichs, der als symbolisches Hilfsmittel dienen soll.

Der rote Teppich soll vom Schlosseingang in Richtung eines Spiegels ausgelegt werden, der die Aufschrift „Wer ist der Souverän?“ trägt. Die Stadt Neustadt hatte den Einsatz des roten Teppichs untersagt, weil sie ihn als eine unzulässige Veränderung des historischen Orts ansah. Das Gericht sah darin jedoch keine Beeinträchtigung des Denkmalschutzes, sondern eine zulässige Meinungsäußerung. Die genaue Länge und Breite des roten Teppichs sind nicht bekannt.

Die übrigen Auflagen seien jedoch rechtmäßig, um die Sicherheit und Ordnung sowie den Schutz der Anwohner und des Geländes zu gewährleisten.

Wiesengelände soll geschont werden

Eine der Auflagen betrifft das Wiesengelände vor dem Schloss, das als abschüssig und uneben beschrieben wird. Die Stadt Neustadt hatte die Abhaltung der Abschlusskundgebung in diesem Bereich untersagt, weil sie eine Gefahr für die Versammlungsteilnehmer und eine Zerstörung des Geländes befürchtete. Das Gericht bestätigte diese Einschätzung und wies darauf hin, dass es alternative Flächen innerhalb des eingefriedeten Bereichs des Schlosses gebe, die für die Kundgebung geeignet seien.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.

Information 

Die Website des Vereins “Unsere Verfassung e.V.” gibt keine klare Auskunft über seine politische Ausrichtung. Der Verein behauptet, sich für die Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung und für das Recht auf Volksabstimmung einzusetzen. Er kritisiert die Politik der etablierten Parteien und die Einflussnahme von „supranationalen und globalen Mächten“ auf die Demokratie und fordert die Bürger auf, sich als Souverän im Staat zu beteiligen und die Verfassungsfrage selbst zu entscheiden.

Er stellt das Grundgesetz als „keine Verfassung“ dar. Die Tatsache, dass das Grundgesetz mehrmals durch Volksvertreter geändert wurde und dass es verschiedene Möglichkeiten der direkten Demokratie auf Landes- und kommunaler Ebene gibt, wird ignoriert.

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